Verfeinerung des Risikoausgleichs: weitere Etappe zurückgelegt
Bern, 19.10.2016 - In Zukunft wird ein zusätzlicher Indikator im ambulanten Bereich in die Berechnung des Risikoausgleichs einbezogen, nämlich die pharmazeutischen Kostengruppen (Pharmaceutical Cost Groups, PCG). Der Bundesrat hat dazu eine Revision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) verabschiedet. Eine PCG ist eine Gruppe von Arzneimitteln mit bestimmten Wirkstoffen, die zur Behandlung bestimmter Krankheiten eingesetzt werden. Die neue Verordnung gilt erstmals für den Risikoausgleich 2020; die Versicherer sammeln jedoch die erforderlichen Daten bereits ab dem 1. Januar 2018.