Bundesrat verabschiedet Bericht zur vorläufigen Aufnahme und Schutzbedürftigkeit

Bern, 14.10.2016 - Der Bundesrat hat am Mittwoch, dem 12. Oktober, den Bericht "Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen" verabschiedet. In Erfüllung von drei Postulaten, beschreibt der Bericht die aktuelle Situation und zeigt Wege für mögliche Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme auf. Dieser Status wird von verschiedener Seite als unbefriedigend empfunden.

Der Status der vorläufigen Aufnahme wird seit längerer Zeit aus verschiedenen Gründen kritisiert und war deshalb auch Gegenstand verschiedener parlamentarischer Vorstösse. Die Mehrheit der vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer bleibt nicht nur vorübergehend sondern dauerhaft in der Schweiz, weil eine Rückkehr in den Heimatstaat nicht zulässig oder zumutbar ist. Gleichzeitig besteht erhebliches Verbesserungspotenzial der vorläufig aufgenommenen Personen bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

In seinem Bericht analysiert der Bundesrat drei verschiedene Varianten, wie der Status der vorläufigen Aufnahme angepasst werden könnte. Dabei verfolgt der Bundesrat zwei übergeordnete Ziele: Die Rahmenbedingungen für eine raschere Integration von Personen, bei denen ein längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz absehbar ist, sollen verbessert werden. Gleichzeitig ist zu vermeiden, dass die Aufenthaltsbedingungen in der Schweiz zu einer verstärkten Zuwanderung im Vergleich zu den anderen Aufnahmestaaten führen.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein neuer Status für Schutzbedürftige der aktuellen Lage und den aktuellen Herausforderungen gerecht werden kann und damit  eine Möglichkeit darstellen kann, die Situation der Betroffenen zu verbessern, ohne gleichzeitig alle mit einer Aufenthaltsbewilligung verbundenen Rechte zu erteilen. Der Bundesrat wird bei den weiteren Arbeiten den Beratungen im Parlament Rechnung tragen.

In den Bericht sind die Überlegungen eingeflossen, die an einer Fachtagung im April 2016 diskutiert worden sind. Auf Einladung des EJPD haben sich dabei Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Wissenschaft, des UNHCR und der Zivilgesellschaft sowie Mitglieder des Parlaments über Fragen zum Status der vorläufigen Aufnahme ausgetauscht.

Weiteres Vorgehen

Der Bericht erfüllt drei Postulate, die den Bundesrat aufforderten, mögliche Anpassungen zu prüfen: die Postulate von Antonio Hodgers "Einschränkungen der vorläufigen Aufnahme" (11.3954), von Marco Romano "Vorläufige Aufnahme: Neue Regelung für mehr Transparenz und Gerechtigkeit" (11.3844) und von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats "Überprüfung des Status der vorläufigen Aufnahme und der Schutzbedürftigkeit" (14.3008).

Der Bericht geht nun zur Kenntnisnahme an die eidgenössischen Räte. Dadurch erhalten die zuständigen Kommissionen die Gelegenheit, sich zum Bericht und den darin enthaltenen Vorschlägen zu äusseren. Der Bundesrat wird danach über das weitere Vorgehen entscheiden.


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