Bundesrat setzt Verordnung über Informationssysteme des Bundes im Sport in Kraft
Bern, 12.10.2016 - Das Bundesgesetz und die Verordnung über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport treten auf den 1. November 2016 in Kraft.
Im Oktober 2015 hat das Parlament das revidierte Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) gutgeheissen. Mit der Revision haben Bundesrat und Parlament die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit dem Datenschutz im Sport auch in Zukunft ausreichend Rechnung getragen werden kann. Erfasst sind unter anderem das Informationssystem der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen EHSM, das Informationssystem zur Bearbeitung leistungsdiagnostischer Daten sowie das Informationssystem der nationalen Agentur zur Bekämpfung von Doping.
Die Details zur Vorlage regelt die Verordnung, die entsprechend ebenfalls revidiert wurde und nun vorliegt. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, Gesetz und Verordnung auf den 1. November 2016 in Kraft zu setzen.
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