Steuerentlastung der Einspeisevergütungen nicht empfehlenswert

Bern, 12.10.2016 - Der Bundesrat hat heute den Bericht „Steuerbelastung – Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien“ gutgeheissen. Fazit dieses Berichts ist, dass eine steuerliche Entlastung der Einkünfte aus Einspeisevergütungen nicht zu empfehlen ist. Dies insbesondere, weil dadurch steuerliche Grundprinzipien verletzt sowie bei Bund, Kantonen und Gemeinden steuerliche Mindereinnahmen entstehen würden. Der Bericht erfüllt das Postulat 11.3561 von Nationalrat Jacques Bourgeois vom 15. Juni 2011 „Steuerbelastung - Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien“. Im Bericht nicht berücksichtigt wurden die im Rahmen der Energiestrategie 2050 geplanten Neuerungen, mit denen das bestehende Fördersystem weiterentwickelt und optimiert werden soll.

Der Bericht analysiert die Finanzströme und Steuereffekte der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) und zeigt effektive Rentabilitätszahlen aus einer Stichprobe von KEV-Projekten.

Wichtigste Resultate

  • In den letzten drei Jahren gingen mehr als zwei Drittel der KEV-Fördermittel an private juristische Personen. Den Rest teilen sich natürliche Personen und öffentlich-rechtliche Organisationen.
  • Der durchschnittliche Einspeisevergütungssatz über alle Technologien ist seit 2012 in etwa gleich geblieben und beträgt rund 20.5 Rp./kWh.
  • Aus der nicht repräsentativen Stichprobe von 12 Anlagen (je drei typische KEV-Anlagen pro Technologie: Kleinwasserkraft, Biomasse, Windkraft und Photovoltaik) lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zur Rentabilität ableiten, da die Vielfalt der Anlagen sehr gross ist. Dennoch zeigt die Stichprobe interessante Ergebnisse: Die Bandbreite der Rentabilität der 12 untersuchten Anlagen liegt zwischen -1.2 und 8.3 %. Die Amortisationszeiten liegen damit zwischen 11 und 40 Jahren. Es gibt keine Anzeichen für systematische übermässige Gewinne oder Verluste.
  • Eine Steuerentlastung (Mehrwertsteuer, Gewinn-/Einkommensteuer) hätte auf die Effizienz des Fördersystems kaum Auswirkungen und würde steuerliche Grundprinzipien verletzen sowie Verzerrungen im System schaffen. Eine Gewinn- bzw. Einkommensteuerbefreiung der KEV-Vergütungen würde zwar den Netzzuschlagsfonds entlasten (Für das Jahr 2014 rund 35 bis 55 Millionen Franken pro Jahr, das entspricht rund 0.05 bis 0.1 Rp./kWh des Netzzuschlags). In gleichem finanziellem Ausmass würden beim Bund, den Kantonen und Gemeinden jedoch Mindereinnahmen entstehen. Ausserdem würden diese Ausnahmen hohe administrative Kosten verursachen.
  • Im Bericht nicht berücksichtigt wurden die im Rahmen der Energiestrategie 2050 geplanten Neuerungen, mit denen das bestehende Fördersystem weiterentwickelt und optimiert werden soll. Dazu gehören die Direktvermarktung mit Einspeiseprämien, kostenorientierte statt kostendeckende Vergütungssätze sowie die Verkürzung der Vergütungsdauer. Zudem sollen vermehrt einmalige Investitionsbeiträge statt Einspeisevergütungen ausbezahlt werden. So sollen neu auch grosse Photovoltaik-Anlagen hauptsächlich mittels Einmalvergütungen gefördert werden. Mit diesen Massnahmen sollen die Zubauziele kostengünstiger erreicht werden und die Warteliste kontinuierlich abgebaut werden. Das gesamte Fördersystem soll zudem zeitlich befristet werden.


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