Zweiter Bericht über die Lehren aus der Swissair-Krise

Bern, 30.09.2005 - Der Bundesrat hat der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates den zweiten Bericht über die Lehren aus der Swissair-Krise übergeben. Er informiert darin über die Umsetzung der vom Parlament im Nachgang zum Swissair-Grounding gewünschten Massnahmen, um die Aufsicht über die Luftfahrtindustrie zu stärken und die Früherkennung von wirtschaftlichen Risiken zu verbessern.

Die Krise bei der Swissair im Herbst 2001, die ins Grounding und in die Liquidation des Unternehmens führte, veranlasste die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates, eine Untersuchung zu eröffnen. Die Kommission kam zum Schluss, dass die Bundesbehörden keine Verantwortung für den Verlauf und den dramatischen Ausgang der Swissair-Krise trifft. Mit zehn Empfehlungen, einer Motion und sechs Postulaten forderte der Ständerat den Bundesrat jedoch auf, die Lehren aus der Swissair-Krise zu ziehen. Diese Vorstösse bezogen sich hauptsächlich auf die Früherkennung von wirtschaftlichen Risiken und die Aufsicht des Bundes über die Luftfahrtunternehmungen. Der Bundesrat orientierte am 30. April 2003 in einem ersten Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Vorstösse, die vier Departements betreffen (UVEK, EVD, EFD, EJPD).  Im Februar dieses Jahres kündete die GPK eine Nachkontrolle an und ersuchte um einen zweiten Bericht.

Wichtige Änderungen seit dem ersten Bericht

  • Mitte dieses Jahres ist die Reorganisation des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) abgeschlossen worden. Die Bereiche Sicherheit und Luftfahrtentwicklung sind organisatorisch getrennt, das BAZL ist personell gestärkt worden. In Konkretisierung des Grundsatzes „Safety first“ wurden die Kontrollen verstärkt, zum Beispiel führen BAZL-Inspektoren jetzt durchschnittlich pro Woche 13 Kontrollgänge auf Flughäfen wie auch bei den Luftfahrtunternehmen durch. Dabei werden die operationellen und betrieblichen Abläufe wie auch die technische Sicherheit überprüft. Auf Anfang 2005 neu geschaffen wurde die Sektion Wirtschaftsfragen. Dieser obliegt die Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Fluggesellschaften, Flughäfen und der Flugsicherung.
  • Ende Mai dieses Jahres nahm das Parlament Kenntnis vom Bericht des Bundesrates über die Luftfahrtpolitik der Schweiz. Derzeit wird an der Vorbereitung der sich daraus ergebenden Gesetzes- und Verordnungsänderungen gearbeitet.
  • Der Bund hat seinen Aktienanteil an der Swiss Air Lines AG abgetreten und sich aus dem Swiss-Verwaltungsrat zurückgezogen. Stattdessen ist er über den Direktor des BAZL in der „Swiss Luftfahrtstiftung“ vertreten, die aufgrund der Vereinbarung mit der Lufthansa geschaffen wurde. Die Stiftung soll die Entwicklung des schweizerischen Luftverkehrs und der Luftverkehrsinfrastruktur begleiten, um eine möglichst gute internationale Anbindung der Schweiz zu gewährleisten.
  • Die Früherkennung von nachteiligen Entwicklungen in volkswirtschaftlich bedeutenden Unternehmen muss in erster Linie durch das Aktionariat dieser Gesellschaften sichergestellt werden. Das Privatrecht (Gesellschaftsrecht, ggf. auch SchKG) muss dafür sorgen, dass den Gesellschaften die geeigneten Informationen und (Sanierungs-) Instrumente zur Verfügung stehen. In volkswirtschaftlich bedeutenden Unternehmen, die aufgrund ihres Geschäftsfeldes staatlich beaufsichtigt werden, muss der Gesetzgeber das Handeln der Aufsichtsorgane für die Kapitalgeber vorhersehbar gestalten. Schliesslich wird die Anpassung der Unternehmen an sich wandelnde wirtschaftliche und technologische Gegebenheiten gefördert, wenn Geschäftsleitungen bei unternehmerischen Unterlassungen und Fehlern auf keine staatlichen Beihilfen spekulieren können.  
  • Was die Forderung nach einer generellen Evaluation des Eignerinstrumentariums bei Bundesbetrieben angeht, setzt der Bund gegenüber seinen verselbständigten Regiebetrieben bereits heute ein umfassendes eignerpolitisches Instrumentarium ein. Dazu gehören u.a. die Verabschiedung von strategischen Zielen für eine Vierjahresperiode, das Mitwirkungsrecht des Bundesrats bei der Wahl und Abwahl von Verwaltungsratsmitgliedern oder die verschiedenen Informationsrechte des Bundesrats, welche ihm die gezielte Verfolgung der eignerpolitischen Interessen des Bundes erst ermöglichen.  Weniger einheitlich sieht derzeit noch die Steuerung der weiteren verselbständigten Einheiten des Bundes aus. Aufgrund verschiedener parlamentarischer Vorstösse prüft die Eidg. Finanzverwaltung Möglichkeiten einer Harmonisierung. Die Ergebnisse sollen dem Parlament in Form eines Berichts unterbreitet werden. 




Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-641.html