Treuhandfonds IWF: Bundesrat verabschiedet Botschaft für die Garantie eines Darlehens der SNB zur Armutsbekämpfung

Bern, 30.09.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Garantie eines Darlehens der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an den Treuhandfonds des IWF für Armutsbekämpfung und Wachstum in der Höhe von 500 Millionen Sonderziehungsrechten (rund 690 Millionen Franken) überwiesen. Mit dem Treuhandfonds vergibt der IWF verbilligte Darlehen an die einkommensschwächsten Mitgliedsländer. Damit sollen in diesen Ländern strukturelle Anpassungen erleichtert und die Weichen für ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum gestellt werden.

Um die Kreditvergabekapazität des Internationalen Währungsfonds (IWF) an ärmere Länder nach 2016 weiterhin zu gewährleisten, hat der IWF die Schweiz ersucht, einen weiteren Beitrag an die Aufstockung des Darlehenskontos des Treuhandfonds zu leisten. Letztmals war dies 2011 der Fall. Der zusätzliche Mittelbedarf erklärt sich dadurch, dass der IWF im Juli 2015 die Obergrenzen der Kreditvergabe an ärmere Länder erhöht hat und die aktuellen Verpflichtungen bereits über der vorgesehenen durchschnittlichen jährlichen Kreditvergabekapazität des Treuhandfonds liegen. Schliesslich erwartet der IWF aufgrund der unsicheren Weltwirtschaftslage einen Anstieg des Mittelbedarfs.

Das Währungshilfegesetz sieht vor, dass die Schweiz Beiträge zugunsten einkommens-schwacher Staaten im Rahmen des IWF leisten kann. Der Bundesrat kann der SNB den Antrag stellen, die Darlehensgewährung mit Garantie des Bundes zu übernehmen. Zur Leistung der Garantie unterbreitet der Bundesrat den Räten eine Botschaft für einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 800 Millionen Franken. Dieser Betrag enthält einen Puffer für Wechselkursschwankungen. Die Kreditprogramme des IWF sind ein effektives Instrument zur Stärkung der makroökonomischen Rahmenbedingungen in Entwicklungsländern. Gegenwärtig gewährt der IWF über den Treuhandfonds rückzahlbare Darlehen im Rahmen von Programmen in rund 20 ärmeren Ländern.

Die Schweiz beteiligt sich seit 1988 an den Fazilitäten des IWF für die Entwicklungsländer. Als offene Volkswirtschaft mit bedeutendem Finanzplatz und eigener Währung hat sie ein Interesse an einem möglichst integrierten und entwickelten globalen Währungs- und Finanzsystem. Die Leistung von Währungshilfe sichert der Schweiz darüber hinaus ihre Stellung im internationalen Finanzsystem und erlaubt ihr, ihre Position zu Fragen der Finanzstabilität in den internationalen Gremien glaubhaft und wirksam einzubringen.


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