Neue Einteilung der Prämienregionen

Bern, 26.09.2016 - Die Einteilung der Prämienregionen, die derzeit auf den Gemeinden beruht, soll in Zukunft von den Bezirken ausgehen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eröffnet heute das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Verordnung über die Prämienregionen. Die neue Einteilung soll eine kohärentere und ausgewogenere Karte der Prämienregionen ermöglichen. Die Änderungen sollen per 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Heute beruht die Einteilung der Prämienregionen auf den Gemeinden. Eine Abgrenzung nur nach diesen geografischen Einheiten kann jedoch willkürlich sein: So weist beispielsweise eine Gemeinde mit Alters- oder Pflegeheim höhere Kosten aus als die Nachbargemeinde, die über keine solche Einrichtung verfügt. Ausserdem erhebt das BAG die Versichertendaten seit 2015 nicht mehr nach Gemeinden, sondern nach Bezirken, um die Anonymität der Versicherten zu gewährleisten. Eine Kostenuntersuchung nach Gemeinden ist folglich anhand der erhobenen Daten nicht mehr möglich.

Neue Karte der Prämienregionen

Das Parlament beauftragte das EDI die Prämienregionen fest zu legen. Aus Kohärenzgründen beschloss dieses, bei der Einteilung der Regionen von den Bezirken auszugehen. Das Parlament erteilte dem EDI auch den Auftrag, die Prämiendifferenzen anzupassen. Künftig werden diese pro Kanton festgelegt. Dadurch lassen sich die tatsächlichen Kostenunterschiede zwischen den Regionen der einzelnen Kantonen besser berücksichtigen. Das System wird so verfeinert. Im Frühling 2016 wurden die Kantone bereits bei den Vorarbeiten hinzugezogen.

Als Abgrenzungskriterien wählte das EDI die Frage, ob Bezirke vorhanden sind oder nicht, sowie die Grösse des Versichertenbestandes der Kantone. Alle Kantone, die derzeit eine einzige Prämienregion umfassen – das ist die Mehrheit – behalten eine Region – entweder weil sie keine Bezirke kennen oder weil ihr Versichertenbestand nicht über 200'000 liegt.

Die Situation bleibt für fast alle Kantone unverändert, die heute zwei Regionen umfassen (BL, FR, TI, VD, VS). Eine Ausnahme bildet Schaffhausen, das neu nur noch eine Region zählt, da sein Versichertenbestand unter 200'000 liegt. Von den Kantonen mit heute drei Prämienregionen werden vier (BE, GR, LU und SG) nur noch zwei Regionen haben. Die Anzahl der Prämienregionen in Zürich bleibt unverändert. Das Vernehmlassungsverfahren beginnt heute und endet Mitte Januar 2017.


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