Projekt BODLUV 2020: Politisch nachvollziehbare Sistierung - Untersuchungsbericht empfiehlt mehr Transparenz und Information

Bern, 22.09.2016 - Die vom VBS in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung ergab, dass das Projekt BODLUV 2020 gemäss Weisungen und Reglement abgewickelt wurde. Der Untersuchungsbeauftragte sieht aber in seinem Bericht grundsätzlich Verbesserungspotential bei der Transparenz, dem Rüstungsablauf, der Projektorganisation und den Verantwortlichkeiten, der internen und externen Information sowie dem Beizug von Externen. Die Sistierung ist laut dem Bericht politisch nachvollziehbar.

Am 22. März 2016 sistierte Bundesrat Guy Parmelin das Projekt bodengestützte Luftverteidigung (BODLUV) 2020. Zwei Tage später ordnete er eine Administrativuntersuchung an. Beauftragt wurde Kurt Grüter, ehemaliger Direktor der Eidg. Finanzkontrolle. Der Untersuchungsbeauftragte konnte gestützt auf die Prüfung feststellen, dass die Initialisierung des Projektes, die Projektorganisation und der Projektablauf den Weisungen und Reglementen entsprochen haben. Das Risikomanagement war dem Projekt angemessen und wirksam.

Zu Diskussionen Anlass gaben die Allwettertauglichkeit der deutschen Lenkwaffe IRIS-T SL und die Reichweite des britischen Produkts CAMM-ER. Gemäss Prüfbericht des Generalunternehmers hatte keine der beiden Lenkwaffen ein No Go, jedoch Leistungseinschränkungen. Die Offerten mit groben Kostenschätzungen der Hersteller zeigten im Sommer 2015, dass mit 700 Millionen Franken zwei Teilsysteme mittlerer Reichweite voraussichtlich hätten beschafft werden können. Für ein weiteres Teilsystem musste mit zusätzlichen Kosten von ungefähr 100 Millionen Franken gerechnet werden. Fest steht, dass mit den ursprünglich im Masterplan 2013 vorgesehenen 500 Millionen Franken der Endausbau mit sechs Räumen und sechs Objekten nicht hätte realisiert werden können. In der Armeebotschaft 2016 vom 24. Februar 2016 werden für die mittlere Reichweite Kosten von 1,1 Milliarden Franken erwähnt. Die definitiven Kosten für das gesamte Projekt BODLUV 2020 einschliesslich der kürzeren Reichweite waren beim Sistierungsentscheid noch nicht abschätzbar.

Die interne und externe Information ist die Achillesferse von BODLUV 2020. Dem VBS (namentlich Armee und armasuisse) ist es offensichtlich nicht gelungen, Politik und Öffentlichkeit vom Projekt zu überzeugen.

Gestützt auf die Untersuchung werden verschiedene Empfehlungen gemacht: 

  • Ein modulares Gesamtsystem muss von Beginn weg der Politik und der Öffentlichkeit erklärt werden. Entsprechend müssen die mutmasslichen Endkosten aufgezeigt werden. Unterschiedliche Kostenschätzungen mit verschiedenen Systemleistungen sind zu vermeiden, um die Politik und die Öffentlichkeit von einem Rüstungsprojekt zu überzeugen.
  • Bei grösseren Projekten empfiehlt sich, mit regelmässigen Standberichten über Leistungen, mutmassliche Endkosten, Meilensteine, Chancen und Risiken zu informieren. Transparenz schafft Vertrauen.
  • Die militärischen Anforderungen sind vom Bedarfsträger zu formulieren. Die militärischen Anforderungen sind bei komplexen Systemen allenfalls in Varianten zu unterbreiten.
  • Der Beschaffungsprozess ist zu beschleunigen. Es ist zu prüfen, wie der Initialisierungsprozess verkürzt werden kann und die Beschaffungsreife definiert werden soll.
  • Die Politik muss frühzeitig in die Beschaffung von wichtigen Rüstungsprojekten einbezogen werden.
  • Die Beschaffungsvorbereitung ist eine hoheitliche Aufgabe. Hoheitliche Aufgaben sind grundsätzlich mit eigenen Ressourcen wahrzunehmen.

Unter den gegebenen Umständen ist die Sistierung des Projekts BODLUV 2020 für den Untersuchungsbeauftragten politisch nachvollziehbar.


Adresse für Rückfragen

Kurt Grüter
Untersuchungsbeauftragter
031 371 34 60 oder 079 345 16 87



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