Bio-Äquivalenz-Arrangement mit Kanada wird optimiert

Bern, 19.09.2016 - Kanada ist ein wichtiger Agrarhandelspartner der Schweiz. Seit Dezember 2012 besteht ein Äquivalenz-Arrangement für den Handel mit Bioprodukten zwischen den beiden Ländern. Die bestehende Abmachung enthält jedoch diverse Einschränkungen bezüglich der Herkunft der Bio-Zutaten und der Produktegruppen. Heute haben sich Kanada und die Schweiz gegenseitig bestätigt, dass Bio-Produkte zwischen den beiden Ländern neu ohne diese Einschränkungen gehandelt werden können.

Die Schweiz und Kanada haben sich im Dezember 2012 auf ein Äquivalenz-Arrangement für biologische Produkte geeinigt. Die Regelungen der Schweiz und Kanadas für den Biolandbau, die Verarbeitung und Etikettierung von Bio-Produkten sowie die Kontrollsysteme wurden für Produkte gegenseitig gleichwertig anerkannt. Die Herkunft der Bio-Zutaten war allerdings bisher auf die Schweiz, auf Kanada, sowie auf die Mitgliedstaaten der EU beschränkt. Ausnahmen bestanden zudem betreffend biologischer Hefe und Bio-Wein.
 
Als Resultat von Nachverhandlungen wurde die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Arrangements heute beschlossen. Per 1. Oktober 2016 anerkennen die Schweiz und Kanada ihre Regelungen für die Bio-Produkte – ohne die bisherigen Ausnahmen - als gleichwertig. Das optimierte Arrangement wird die Handelsregeln zwischen der Schweiz und Kanada deutlich verbessern und den Handel mit biologischen landwirtschaftlichen Produkten fördern. Dies bringt insbesondere einen verbesserten Marktzugang für Schweizer Exporteure von verarbeiteten Bioprodukten.


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