Bundesrat verabschiedet Nachtrag II zum Voranschlag 2016

Bern, 16.09.2016 - Der Bundesrat hat heute den Nachtrag II zum Budget 2016 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament 13 Nachtragskredite von insgesamt 131,5 Millionen Franken. Die Budgetaufstockungen führen im laufenden Jahr zu einer weiteren Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 0,2 Prozent.

Die Nachtragskredite entfallen hauptsächlich auf Mehrausgaben für die Sozialhilfe im Asylbereich. Der Voranschlag 2016 basierte auf der Annahme, dass im Jahr 2015 26‘000 und im Jahr 2016 24‘000 Asylgesuche gestellt würden. Tatsächlich wurden 2015 39‘500 Gesuche eingereicht. Dies hat zu einem höheren Anfangsbestand 2016 an Personen in finanzieller Zuständigkeit des Bundes geführt. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel (266,8 Mio.) hat das Parlament mit dem ersten Nachtrag bewilligt. Im zweiten Nachtrag wird nun der Mehrbedarf aufgrund der höheren Anzahl Asylgesuche im Jahr 2016 beantragt. Er beläuft sich auf 98,8 Millionen und basiert auf der Annahme von 35'000 Asylgesuchen.

Eine weitere grössere Aufstockung betrifft die Finanzierung der Betriebsbeiträge an die Fachhochschulen. Der Bund leistet Abgeltungen für Investitionen und Betrieb der öffentlich-rechtlichen Fachhochschulen. Aufgrund einer erhöhten Nachfrage nach Studiengängen und aufgrund tieferer Bundesbeiträge im Jahr 2016 entsteht ein Fehlbetrag per Ende 2016 von 15 Millionen. Der Nachtragskredit wird vollumfänglich kompensiert.

Bringt man von den Nachträgen die auf anderen Budgetkrediten erbrachten Kompensationen (24,4 Mio.) in Abzug, resultieren effektive Mehrausgaben von 107,1 Millionen. Diese Erhöhung entspricht 0,2 Prozent der mit dem Voranschlag 2016 bewilligten Ausgaben und liegt im langjährigen Durchschnitt für den Nachtrag II (2009-2015: 0,2 %).

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die Behandlung in den eidgenössischen Räten erfolgt in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).


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