Übereinkommen gegen die Manipulation von Sportwettbewerben: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 16.09.2016 - Der Bundesrat hat die Vernehmlassung über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Dezember 2016.

Korruption und Wettkampfmanipulation haben sich zu einer grossen Gefahr für den Sport entwickelt. Meistens erfolgen solche Absprachen in der Absicht, dadurch unrechtmässig Wettgewinne zu erzielen. Aufgrund des weltweit rasanten Wachstums legaler und illegaler Sportwetten kann der Sport diese Problematik nicht allein bewältigen und ist auf die Hilfe staatlicher Institutionen angewiesen. Der Europarat hat deshalb eine rechtsverbindliche Konvention ausgearbeitet, die am 18. September 2014 anlässlich der 13. Sportministerkonferenz des Europarats in Magglingen zur Unterzeichnung aufgelegt worden ist. Sie tritt in Kraft, sobald sie von fünf Staaten ratifiziert worden ist.

Die Magglinger-Konvention verpflichtet die Staaten unter anderem zur Schaffung wirksamer Strafnormen sowie zur verstärkten Zusammenarbeit und gegenseitigen Rechtshilfe im Kampf gegen Wettkampfmanipulation. Sie gibt ausserdem Empfehlungen ab zum Umgang mit Anbietern von Sportwetten und zu Massnahmen, die von Sportorganisationen zu treffen sind.

Die für die Umsetzung der Magglinger-Konvention in der Schweiz erforderlichen Rechtsanpassungen finden sich im Entwurf zum neuen Geldspielgesetz, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet.


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