Bericht zum Beschaffungswesen

Bern, 14.09.2016 - Das Bundesamt für Strassen ASTRA vergab 2015 insgesamt über 3‘000 Aufträ-ge in der Höhe von total rund 1.4 Milliarden Franken. Der weitaus grösste Teil – rund 80 Prozent des Auftragsvolumens – wurde im Wettbewerb vergeben. Das geht aus dem vom ASTRA verfassten Bericht zum Beschaffungswesen hervor. Die Vergaben richten sich stets nach den gesetzlichen Vorgaben.

2015 hat das ASTRA über 3‘000 Beschaffungen mit einem Gesamtwert von 1.4 Milliarden Franken getätigt. Dabei wurden mit über 1‘600 verschiedenen Firmen Verträge abgeschlossen. Insgesamt 80 Prozent des Auftragsvolumens wurden im Wettbewerb vergeben: 76 Prozent im offenen Verfahren und 4 Prozent im Einladungsverfahren, wie ein heute vom ASTRA veröffentlichter Bericht zum Beschaffungswesen zeigt. Nicht berücksichtigt sind darin Beschaffungen von Dritten, namentlich der Betrieb der Nationalstrassen durch die Gebietseinheiten und die netzfertigstellung, bei denen in der Regel kantonales Beschaffungsrecht zur Anwendung kommt.

Das ASTRA beschafft Bau- und Dienstleistungen sowie Güter, die für den sicheren und effizienten Betrieb der Nationalstrassen notwendig sind. Dazu gehören unter anderem Planungs- und Projektierungsleistungen im Bauwesen, Bauherrenunterstützungsleistungen, Bauarbeiten, Signalisationen oder Informatikleistungen. Das Beschaffungswesen unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben. Diese verlangen, dass zwingend das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten muss, wobei das wirtschaftlich günstigste nicht unbedingt das billigste Angebot sein muss.

Die rechtlichen Vorgaben unterscheiden vier Beschaffungsverfahren. Wann welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist gesetzlich mittels sogenannter Schwellenwerte geregelt:

  • Beim offenen Verfahren („WTO-Verfahren") wird der Auftrag öffentlich auf www.simap.ch ausgeschrieben und alle Anbieter können sich bewerben. 2015 hat das ASTRA Aufträge von insgesamt über 1.08 Milliarden Franken im offenen Verfahren vergeben, was 76% des Gesamtbetrags und 12% der Anzahl Aufträge entspricht.

  • Das selektive Verfahren sieht vor, dass alle interessierten Anbieter einen Antrag auf Teilnahme einreichen. Anschliessend werden diejenigen Anbieter ausgewählt, welche in einer zweiten Phase ein Angebot einreichen dürfen. 2015 hat das ASTRA keine Aufträge im selektiven Verfahren vergeben.

  • Beim Einladungsverfahren werden mindestens drei Anbieter zur Einreichung eines Angebots eingeladen. Das ASTRA hat 2015 insgesamt 57.7 Millionen Franken (4% des Gesamtbetrags und 5% der Aufträge) im Einladungsverfahren vergeben.

  • Im freihändigen Verfahren werden die Anbieter ohne Ausschreibung ausgewählt und die Aufträge direkt vergeben. Es handelt sich dabei in der Regel um Beschaffungen unter 150‘000 Franken (Dienstleistungen und Bauleistungen) bzw. unter 50‘000 Franken (Lieferungen). 2015 hat das ASTRA insgesamt 260.4 Millionen Franken freihändig vergeben (18% des Gesamtbetrags; 80% der Aufträge). Rund 61 Millionen Franken davon basieren auf einem zuvor im Wettbewerb vergebenen Betrag.

Die restlichen 3% der Aufträge respektive 2% der Gesamtsumme (25.6 Millionen Franken) sind Landerwerb und so genannte „in state-Vertragsabschlüsse", bei denen der Vertragspartner eine andere verwaltungsinterne Stelle ist. 


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