Bundesrat unterbreitet Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes
Bern, 7.9.2016 - Die Zusammenarbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) mit den Geschäftsprüfungskommissionen soll institutionalisiert werden. Es braucht zudem eine stärkere verwaltungsinterne Verbreitung und Kenntnis der Prüfergebnisse der EFK. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft für eine entsprechende Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes (FKG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Diese Änderungen leisten den Anträgen der eidgenössischen Räte aus dem INSIEME-Bericht Folge.