Bundesrat unterbreitet Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes

Bern, 07.09.2016 - Die Zusammenarbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) mit den Geschäftsprüfungskommissionen soll institutionalisiert werden. Es braucht zudem eine stärkere verwaltungsinterne Verbreitung und Kenntnis der Prüfergebnisse der EFK. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft für eine entsprechende Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes (FKG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Diese Änderungen leisten den Anträgen der eidgenössischen Räte aus dem INSIEME-Bericht Folge.

Am 21. November 2014 veröffentlichten die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte ihren Bericht zum Abbruch des IT-Projekts INSIEME. Der Bericht enthielt auch mehrere Empfehlungen zuhanden von Bundesrat und EFK. Das Parlament forderte in einer Motion zudem, dass die Prüfungsergebnisse der EFK besser bekannt gemacht werden müssen.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verbessern den Informationsfluss zwischen der EFK, den Departementen, den mit Querschnittaufgaben betrauten Bundesämtern, dem Bundesrat, der Finanzdelegation und den Geschäftsprüfungskommissionen. Die Gesetzesänderung klärt ausserdem die Beziehungen zwischen der EFK und den bundesverwaltungsinternen Revisionsdiensten und erfüllt damit eine Empfehlung des Europäischen Rechnungshofs, die dieser 2015 nach einer Prüfung der EFK abgegeben hatte.

Die Umsetzung dieser Teilrevision erlegt der EFK weder neue Aufgaben auf, noch beansprucht sie zusätzliche finanzielle oder personelle Ressourcen.


Adresse für Rückfragen

Peter Jörg Marti, Leiter Rechtsdienst, Eidgenössische Finanzkontrolle EFK
Tel. +41 58 462 68 09, peter-joerg.marti@efk.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-63676.html