Kantone leisten wichtigen Beitrag an die Ziele der Energie- und Klimapolitik

Bern, 08.09.2016 - Die Kantone leisten mit ihren kantonalen Förderprogrammen einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Erreichung der Energie- und CO2-Ziele des Bundes. Dies zeigt die Studie zu den Wirkungen der kantonalen Förderprogramme im Jahr 2015.

Im 2015 wurden in allen 26 Kantonen Beiträge an Massnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden, erneuerbaren Energien, der Abwärmenutzung und der Gebäudetechnik geleistet. Die Studie «Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme» bescheinigt den kantonalen Förderprogrammen wie in den Vorjahren eine hohe Wirkung und einen guten Leistungsausweis:

  • Im Berichtsjahr 2015 zahlten die Kantone im Rahmen ihrer Förderprogramme 103 Mio. CHF (inklusive Globalbeiträgen des Bundes) aus (2014: 119 Mio. CHF).
  • Es wurde eine energetische Wirkung von 8800 Millionen Kilowattstunden (kWh) bezogen auf die ganze Lebensdauer der Massnahmen erzielt (2014: rund 9600 Millionen kWh).
  • Die Reduktion des CO2-Ausstosses betrug 1,62 Millionen Tonnen CO2 bezogen auf die ganze Lebensdauer der Massnahmen (2014: 1,76 Millionen Tonnen CO2).
  • Die Energie- und CO2-Wirkung pro ausbezahltem Förderfranken für direkte Massnahmen nahmen gegenüber dem Vorjahr zu (2014: 91 kWh/CHF; 16,7 kg CO2/CHF; 2015: 97 kWh/CHF; 18,0 kg CO2/CHF).
  • Es wurden 356 Millionen Franken an energetischen Investitionen ausgelöst (2014: 444 Millionen Franken).
  • Die Beschäftigungswirkung betrug 2810 Personenjahre (2014: 2970 Personenjahre).
  • Wesentliche Anteile der direkten Fördermittel flossen in die Förderung von MINERGIE-Bauten, Wärmepumpen, Sonnenkollektoren, automatischen Holzfeuerungen und Photovoltaik-Anlagen sowie in die Gesamtsanierung von Bauten.

Ausblick: methodische Anpassung bei der Wirkungsbemessung ab dem Berichtsjahr 2017
Ab dem Berichtsjahr 2017 wird die Berichterstattung zu den kantonalen Förderprogrammen auf Basis des Harmonisierten Fördermodells der Kantone HFM 2015 durchgeführt. Als Neuerung gegenüber dem seit 2010 angewandten HFM 2009 werden bei der Energie- und CO2-Wirkungsbemessung u.a. der konsequente Einbezug der Mitnahmeeffekte sowie der autonomen Entwicklung beim Ersatz von Ölheizungen zu einer Reduktion der ausgewiesenen Förderwirkung führen. Diese methodischen Anpassungen erfolgen einerseits, weil sich das wirtschaftliche und politische Umfeld im Gebäudebereich in den letzten fünf bis zehn Jahren verändert hat (Einführung und Erhöhung CO2-Abgabe, Ausbau des Gebäudeprogramms, Umsetzung der kantonalen Mustervorschriften MuKEn 2008 in den Kantonen, Diskussionen zur Energiestrategie 2050, Massnahmen EnergieSchweiz, Breitenwirkung Minergie). Andererseits liegen mit den mittlerweile mehrfach durchgeführten Umfragen zum Gebäudeprogramm erstmals Grundlagen vor, die grobe quantitative Schätzungen zu Mitnahmeeffekten zulassen.

Das Bundesamt für Energie und die Konferenz kantonaler Energiedirektoren veröffentlichen heute die folgenden zwei Berichte:

Globalbeiträge an die Kantone nach Art. 15 EnG: Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme - Ergebnisse der Erhebung 2015
INFRAS, Zürich: Donald Sigrist, Stefan Kessler;
Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 058 462 56 53, bellinda.tria@bfe.admin.ch

Stand der Energiepolitik in den Kantonen 2016
BFE, Sektion Gebäude, Bern;
Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 058 462 56 53, bellinda.tria@bfe.admin.ch

Der Bericht enthält Informationen zur aktuellen Energiepolitik in den Kantonen sowie über deren Aktivitäten in den Bereichen Strategie, Gesetzgebung, indirekte und freiwillige Massnahmen sowie Förderung.


Adresse für Rückfragen

Hansruedi Kunz, Präsident der Konferenz kantonaler Energiefachstellen, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL, Kanton ZH, Tel. 043 259 42 72
Thomas Jud, Sektion Gebäude, BFE, Tel. 058 462 56 61

Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Energie- und Abwärmenutzung sowie Gesuche um Finanzhilfe sind direkt an die Energiefachstelle des betreffenden Kantons zu richten. Weitere Informationen dazu unter: www.dasgebaeudeprogramm.ch, www.endk.ch oder www.energieschweiz.ch/foerderung.



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-63675.html