Bundesrat für alternative Steuerberechnung zur Beseitigung der «Heiratsstrafe»

Bern, 31.08.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) den Auftrag erteilt, bis Ende März 2017 eine Botschaft zur Beseitigung der «Heiratsstrafe» bei der direkten Bundessteuer vorzulegen.

Nach der knappen Ablehnung der Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ am 28. Februar 2016 steht der Bund weiterhin in der Pflicht, eine verfassungskonforme Ehepaarbesteuerung bei der direkten Bundessteuer zu erwirken.

Der Bundesrat hat heute aufgrund eines Berichts der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) beschlossen, mit dem Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» die steuerliche Benachteiligung der betroffenen Zweiverdiener- und Rentnerehepaare gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer abzuschaffen. Er hat das EFD beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Bei diesem Modell nimmt die Steuerbehörde neben der ordentlichen Steuerberechnung des Ehepaares eine alternative Berechnung der Steuerbelastung vor, die sich an die Besteuerung von unverheirateten Paaren anlehnt. Der tiefere der beiden Steuerbeträge wird sodann in Rechnung gestellt.

Die alternative Steuerberechnung wirkt sich sehr gezielt auf die Beseitigung der Heiratsstrafe aus und verursacht weniger Mindereinnahmen als andere Modelle. Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu Einnahmenausfällen von rund 1 Milliarde Franken bei der direkten Bundessteuer.

Angleichung der Steuern von Zweiverdiener-Ehepaaren und Konkubinatspaaren

Das Modell hat zur Folge, dass sich die Besteuerung von Zweiverdiener-Ehepaaren derjenigen von Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer annähert. Die Kantone können für die Kantons- und Gemeindesteuern weiterhin ihre bisherige Lösung für die Ehepaarbesteuerung beibehalten. Das Modell ist daher relativ rasch umsetzbar.

Der Vorschlag verursacht überdies bei den Steuerpflichtigen keinen grösseren Mehraufwand. Die Bemessungsgrundlage ändert sich gegenüber dem geltenden Recht nicht, das steuerbare Einkommen bleibt unverändert. Die alternative Steuerberechnung führt aber insbesondere in der Einführungsphase zu einem administrativen Mehraufwand für die Kantone.

Das Modell unterstützt die Fachkräfteinitiative

Das Modell reduziert ausserdem die heute bestehenden negativen Erwerbsanreize. Es ist insbesondere von einer Mobilisierung des Arbeitsangebots der Zweitverdiener auszugehen, was den Zielen der Fachkräfteinitiative entspricht.

Die vorgeschlagenen Massnahmen waren bereits 2012 in der Vernehmlassung. Trotz der damaligen kontroversen Ergebnisse ist der Bundesrat nach wie vor überzeugt, dass das Modell der alternativen Steuerberechnung einen praktikablen und zielorientierten Weg darstellt, die heutige Benachteiligung der Ehepaare zu beseitigen. Zudem wurde damals bei der Beurteilung des Modells dem positiven Effekt auf die Beschäftigung der Zweitverdiener zu wenig Beachtung geschenkt. Vor dem Hintergrund der in der Zwischenzeit gestarteten Fachkräfteinitiative dürfte das Modell daher besser abschneiden. Damit die Massnahmen möglichst rasch umgesetzt werden können, verzichtet der Bundesrat auf eine neuerliche Vernehmlassung.

Unverheiratete Paare mit Kindern

Der Bundesrat will zudem der übermässigen Privilegierung von Konkubinatspaaren mit Kindern entgegenwirken. Heute wird bei der direkten Bundessteuer der mildere Tarif für Verheiratete nicht nur Ehepaaren, sondern auch den Alleinerziehenden und Konkubinatspaaren mit Kindern gewährt. Dies ist eine der Ursachen der bestehenden steuerlichen Benachteiligungen von Ehepaaren.

Für sämtliche unverheiratete Personen mit Kindern soll daher bei der direkten Bundessteuer künftig stets der Grundtarif Anwendung finden. Den alleinerziehenden Personen soll jedoch im Gegenzug ein neuer Abzug gewährt werden. Diese Massnahmen führen innerhalb der Personengruppe der Alleinerziehenden und Konkubinatspaaren zwar teilweise zu Mehrbelastungen, nicht jedoch für Alleinerziehende mit tiefen und mittleren Einkommen. Diese können im Gegenteil von Steuererleichterungen profitieren.


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Patrick Teuscher, Leiter Kommunikation, Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
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