Bundesrat eröffnet Vernehmlassung über die zukünftige Klimapolitik der Schweiz

Bern, 01.09.2016 - Der Bundesrat will die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbieren und damit einen Beitrag an das international vereinbarte Ziel leisten, die Erderwärmung global deutlich unter 2 Grad zu halten. Deshalb hat er an seiner gestrigen Sitzung die Vernehmlassung über drei Vorlagen eröffnet: die Genehmigung des Klima-Übereinkommens von Paris, die Totalrevision des CO2-Gesetzes, in dem Ziele und Massnahmen rechtlich verankert werden, und das Abkommen mit der Europäischen Union zur Verknüpfung des Emissionshandels.

Die globalen Temperaturen sind seit Beginn der Messungen im Schnitt um 0,85 Grad Celsius angestiegen. In der Schweiz ist es im gleichen Zeitraum seit 1864 um 1,9 Grad Celsius wärmer geworden. Ein Trend, der sich gemäss wissenschaftlichen Prognosen in den nächsten Jahrzehnten weiter intensivieren dürfte. Die Schweiz ist als Alpenland besonders vom Klimawandel betroffen. Deshalb hat sie ein grosses Interesse an einer erfolgreichen internationalen Klimapolitik und einer raschen Reduktion der globalen Emissionen. Weil gewisse Folgen der Klimaerwärmung bereits jetzt nicht mehr abwendbar sind, geht es ausserdem darum, die Anpassungsfähigkeit zu verbessern.

Klima-Übereinkommen von Paris

Das im Dezember 2015 von der internationalen Staatengemeinschaft verabschiedete Klima-Übereinkommen von Paris hat zum Ziel, die Erwärmung global um deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau – nach Möglichkeit unter 1,5 Grad Celsius – zu halten. Das Abkommen verpflichtet alle Staaten, Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase zu ergreifen, eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln und die Finanzflüsse klimafreundlich auszurichten. Es tritt in Kraft, sobald es durch 55 Staaten, die 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantworten, ratifiziert ist. In der Schweiz muss für die Ratifikation das Parlament zustimmen. Heute hat nun der Bundesrat in einem ersten Schritt das Abkommen in die Vernehmlassung geschickt.

Nationale Umsetzung im CO2-Gesetz

Um das Abkommen von Paris umzusetzen, ist eine Totalrevision des CO2-Gesetzes nötig, das die Ziele und Massnahmen bis 2030 rechtlich verankert. Der Bundesrat will zusätzlich zum internationalen Ziel, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 zu halbieren, ein Inlandziel festlegen, an dem sich der Massnahmenmix ausrichtet. Im Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz um mindestens 30 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegen, maximal 20 Prozent der Verminderungen dürfen im Ausland erfolgen. Das bedeutet in Bezug auf die Reduktionsleistung im Jahr 2030 ein Inland-Ausland-Verhältnis von 60:40.

Die Instrumente und der bewährte Massnahmenmix aus dem aktuellen CO2-Gesetz sollen beibehalten und verstärkt werden. Im Zentrum steht dabei eine Abkehr von fossilen Energien (siehe Webdossier). Um zu überprüfen, ob die Massnahmen auf Kurs sind oder ob sie einer Feinabstimmung bedürfen, will der Bundesrat Zwischenziele festlegen. Neu betreffen diese nicht nur den Gebäude-, den Verkehrs- und den Industriesektor, sondern auch die Landwirtschaft, die über die Agrarpolitik einen Reduktionsbeitrag leisten soll. Die Gesetzesrevision unterstützt die Energiestrategie 2050 des Bundes und steht im Einklang mit der Vorlage für einen neuen Verfassungsartikel zum Klima- und Energielenkungssystem (KELS).

Der Bund soll auch künftig die Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel koordinieren und Grundlagen bereitstellen, wie etwa klimatologische Erkenntnisse oder Beurteilungen zum Gesundheitsrisiko von Hitzewellen. Darüber hinaus ist geplant, die Kantone stärker einzubeziehen.

Emissionshandel: Verknüpfung mit dem System der EU

Das Abkommen mit der EU über die Verknüpfung des schweizerischen und des europäischen Emissionshandels (EHS) wurde Anfang 2016 paraphiert. Kernstück des Abkommens ist die gegenseitige Anerkennung von schweizerischen und europäischen Emissionsrechten. Dies erlaubt insbesondere Betreibern im Schweizer EHS, Emissionsrechte im deutlich grösseren und liquideren europäischen Markt zu handeln. Auch dieser Vertrag muss durch das Parlament genehmigt werden. Gleichzeitig soll das CO2-Gesetz angepasst werden, um den Flugverkehr und allfällige fossil-thermische Kraftwerke einzuschliessen. Nach Möglichkeit sollen das Abkommen und die für die Umsetzung nötige Revision des CO2-Gesetzes vor 2020 in Kraft treten, damit die Schweizer Unternehmen noch in der laufenden Verpflichtungsperiode (2013–2020) von den Vorteilen des CO2-Markts in der EU profitieren können.

Die Vernehmlassung zu den drei Vorlagen dauert bis 30. November 2016.


Adresse für Rückfragen

Andrea Burkhardt, Chefin der Abteilung Klima, BAFU, Tel. +41 79 687 11 64



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