Beschleunigung der Asylverfahren: Erste Bestimmungen treten am 1. Oktober 2016 in Kraft

Bern, 31.08.2016 - Die Gesetzesrevision zur Beschleunigung der Asylverfahren wurde in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 von über 66 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und von allen Kantonen angenommen. Der Bundesrat hat heute beschlossen, ein erstes Paket von Änderungen des Asylgesetzes per 1. Oktober 2016 in Kraft zu setzen.

Die Revision zur Beschleunigung der Asylverfahren sieht vor, dass künftig eine Mehrheit der Asylverfahren deutlich rascher in Zentren des Bundes durchgeführt werden sollen. Zu ihrer Umsetzung sind infrastrukturelle, technische und organisatorische Anpassungen sowohl beim Staatssekretariat für Migration (SEM) als auch bei Kantonen, Städten und Gemeinden notwendig. Diese Umsetzungsarbeiten werden im Rahmen einer gemeinsamen Projektorganisation von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden geplant und realisiert.

Einige Vorgaben des revidierten Asylgesetzes können direkt umgesetzt werden, das heisst ohne Anpassungen von Verordnungen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat beschlossen, diesen Teil der neuen Bestimmungen bereits auf den 1. Oktober 2016 in Kraft zu setzen.

Massnahmen zur Verbesserung des Wegweisungsvollzugs

Neu soll das SEM genauer verfolgen, wie konsequent Kantone abgewiesene Asylsuchende aus der Schweiz wegweisen. Dazu erstellt das SEM gemeinsam mit den Kantonen ein Monitoring des Wegweisungsvollzuges. Kommt ein Kanton seiner gesetzlichen Vollzugsverpflichtung nicht oder nicht genügend nach, kann der Bund neu von der Ausrichtung von Pauschalabgeltungen absehen oder bereits ausgerichtete Pauschalen zurückfordern. Diese Massnahmen schaffen mehr Transparenz und verbessern den Vollzug von Wegweisungen.

Grundschulunterricht für schulpflichtige Asylsuchende

Im Rahmen der neuen, beschleunigten Verfahren werden sich Asylsuchende künftig länger in den Bundesasylzentren aufhalten. In Zusammenarbeit mit den Standortkantonen der Bundesasylzentren soll der Bund deshalb den Grundschulunterricht für schulpflichtige Asylsuchende sicherstellen. Der Bund kann den Kantonen neu für die Durchführung des Grundschulunterrichts, welcher gemäss Bundesverfassung in die Kompetenz der Kantone fällt, Beiträge ausrichten. Dieser wird nach Möglichkeit in den Zentren des Bundes stattfinden.

Muss der Bund aufgrund der Situation in einem Herkunftsstaat Asylentscheide und den Wegweisungsvollzug vorübergehend einstellen, so erhalten die Kantone neu die Möglichkeit, den betroffenen Personen Sozialhilfe anstelle von Nothilfe auszurichten. Sie werden vom Bund dafür entsprechend abgegolten.

Schliesslich soll im Bereich der Sozialversicherungen die korrekte Erfassung der Erwerbstätigkeit von Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich sichergestellt werden. Dazu gleicht die Zentrale Ausgleichstelle (ZAS) periodisch die verschiedenen ihr gemeldeten Einträge ab.

Die im Juni beschlossene Neustrukturierung des gesamten Asylbereichs bedarf für die Umsetzung umfangreicher Arbeiten, sowohl für das SEM als auch für die Kantone, Städte und Gemeinden. Aus diesem Grund ist eine zeitlich gestaffelte Umsetzung vorgesehen. Eine vollständige Inkraftsetzung der Vorlage scheint derzeit im Laufe des Jahres 2019 möglich.


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