Neuer sicherheitspolitischer Bericht der Schweiz

Bern, 24.08.2016 - Die Bedrohungslage der Schweiz hat sich in den letzten Jahren zum Teil markant verändert. Der neue Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz analysiert das aktuelle sicherheitspolitische Umfeld und zeigt auf, mit welchen Bedrohungen und Gefahren die Schweiz konfrontiert ist und wie sie diesen begegnen will.

Der Bundesrat hat einen neuen Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz verabschiedet. Der Bericht legt die Grundlage für die schweizerische Sicherheitspolitik der nächsten Jahre fest. Der Bundesrat veröffentlicht solche Berichte in regelmässigen Abständen; der letzte stammt aus dem Jahr 2010.

Der neue Bericht enthält eine ausführliche Darstellung des sicherheitspolitischen Umfelds der Schweiz. Er analysiert die globalen sicherheitspolitischen Trends und die für die Schweiz relevanten Bedrohungen und Gefahren. Der Bericht kommt zum Schluss, dass es in der Bedrohungslage in den letzten Jahren markante Veränderungen gegeben hat. Dies gilt insbesondere für das im Zuge der Ukraine-Krise nachhaltig verschlechterte Verhältnis zwischen dem Westen und Russland, die Verschärfung der Bedrohung durch den dschihadistischen Terrorismus sowie das Ausmass an illegalen Aktivitäten und Missbrauch im Cyber-Raum. Der Bericht hält fest, dass die Bedrohungen und Gefahren insgesamt noch komplexer, noch stärker untereinander verknüpft und unübersichtlicher geworden sind. Eine besondere Herausforderung für die Sicherheit der Schweiz liegt in der Kombination oder Verkettung der verschiedenen Bedrohungen und Gefahren.

Ebenfalls Teil der Lageanalyse sind die für die Schweiz sicherheitspolitisch relevanten Organisationen und Vereinbarungen. Es werden die für die Sicherheitspolitik der Schweiz relevanten internationalen Organisationen (OSZE, Nato, EU, Europarat, UNO, Interpol) und Vereinbarungen (z.B. im Abrüstungsbereich) beschrieben und die Möglichkeiten für eine verstärkte sicherheitspolitische Kooperation aufgezeigt.

Im zweiten Teil des Berichts wird die Ausrichtung der Strategie der Schweiz beschrieben. Es geht darum, wie die sicherheitspolitischen Mittel eingesetzt werden sollen, um die sicherheitspolitischen Ziele zu erreichen und damit den sicherheitspolitischen Interessen zu dienen. Dazu werden zuerst die Interessen und Ziele definiert und anschliessend die Ausrichtung der sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz beschrieben. Die inhaltlichen Bestandteile dieser Strategie sind Kooperation, Selbständigkeit und Engagement. Es wird erläutert, was diese drei Kernbegriffe in der Praxis bedeuten und wie sie angewendet und kombiniert werden für eine möglichst wirksame und effiziente Sicherheitspolitik.

Ausgehend von der Strategie werden die Mittel zu deren Umsetzung beschrieben. Es wird aufgezeigt, nach welchen Grundsätzen die sicherheitspolitischen Instrumente eingesetzt werden und welche Beiträge sie zur Prävention, Abwehr und Bewältigung der einzelnen Bedrohungen und Gefahren konkret leisten. Es geht darum, einen direkten Bezug zu den einzelnen Bedrohungen und Gefahren herzustellen und die Aufgaben und das Zusammenspiel der Instrumente konkret und anschaulich zu beschreiben. Abschliessend wird aufgezeigt, welche Anpassungen und Massnahmen bei den einzelnen Instrumenten nötig oder bereits eingeleitet sind, um auch künftig die geforderten Leistungen erbringen zu können.

Im letzten Teil des Berichts wird die sicherheitspolitische Führung auf Stufe Bund und Kantone sowie die diesbezügliche Zusammenarbeit im Sicherheitsverbund Schweiz thematisiert. Hier geht es insbesondere darum, die Erkenntnisse aus der Pilotphase und Evaluation des Sicherheitsverbunds Schweiz sowie der ersten Sicherheitsverbundsübung abzubilden. Es wird festgehalten, dass sich der 2010 lancierte Sicherheitsverbund Schweiz grundsätzlich bewährt hat, und auf punktuelle Anpassungen verwiesen, die nach der Evaluation und der Auswertung der Sicherheitsverbundsübung 2014 vorgenommen worden sind.

Wie bereits beim letzten Bericht wurde auch der vorliegende Bericht wieder im Rahmen einer breit abgestützten Arbeitsgruppe entworfen. Neben allen Departementen und der Bundeskanzlei waren auch die Kantone von Beginn weg an den Arbeiten beteiligt. Der Bericht wurde vom November 2015 bis März 2016 in eine Vernehmlassung gegeben und anschliessend aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse und der realen Entwicklungen seit Herbst 2015 punktuell angepasst und aktualisiert. Es wurden einerseits insbesondere Aktualisierungen bei den Themen dschihadistischer Terrorismus und Migration vorgenommen, anderseits die Ausführungen zur sicherheitspolitischen Strategie und zum Anpassungsbedarf bei den einzelnen Instrumenten noch etwas präzisiert und ausgebaut.


Adresse für Rückfragen

Karin Suini
Sprecherin VBS
058 464 50 86



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

Gruppe Verteidigung
http://www.vtg.admin.ch

Bundesamt für Bevölkerungsschutz
http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-63365.html