Bundesrat will mithelfen bei weltweiter Bekämpfung der Zwangsarbeit

Bern, 24.08.2016 - Der Bundesrat hat am 24.08.2016 die Botschaft zur Genehmigung des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verabschiedet. Das Protokoll geht die modernen Formen der Zwangsarbeit an, darunter den Menschenhandel, und stellt einen Meilenstein in der weltweiten Bekämpfung der Zwangsarbeit dar.

Das Protokoll verstärkt den internationalen Rechtsrahmen, indem es Regierungen dazu auffordert, Massnahmen zur Vorbeugung von Zwangsarbeit zu treffen, Opfer zu schützen und ihnen Zugang zu Rechtshilfe und Wiedergutmachung zu gewähren. Es stellt ein nachdrückliches Engagement der Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer für eine wirksame und nachhaltige Beseitigung der Zwangs- oder Pflichtarbeit dar.

Die Eliminierung der Zwangsarbeit ist eine der grossen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Der Bundesrat will mithelfen, dieses Phänomen, das rund 21 Millionen Menschen betrifft, zu bekämpfen. Zwangsarbeit ist eine schwere Verletzung grundlegender Menschenrechte, einer der Hauptgründe für Armut, und gefährdet die wirtschaftliche Entwicklung. Obwohl Zwangsarbeit weltweit verurteilt wird, geht man davon aus, dass rund 18,7 Millionen Menschen in der Privatwirtschaft  sowie rund 2,2 Millionen Menschen von staatlichen Akteuren oder Rebellengruppen ausgebeutet werden. Traditionelle Formen von Sklaverei bestehen in gewissen Regionen der Welt weiterhin und Zwangsarbeit existiert in diversen Formen, wie Zwangsrekrutierung und Schuldknechtschaft, und wird auch als Mittel zur Bestrafung von politischen Meinungsäusserungen eingesetzt. 


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