Abkommen über die Elementarschadenversicherung mit Liechtenstein tritt in Kraft

Bern, 18.08.2016 - Am 17. August 2016 ist das mit Liechtenstein unterzeichnete Abkommen über die durch private Versicherungsunternehmen betriebene Elementarschadenversicherung (ESV-Abkommen) in Kraft getreten. Das Abkommen erhöht die Rechtssicherheit und die Transparenz im grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft.

Das Verhältnis zwischen der Schweiz und Liechtenstein im grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft ist grundsätzlich im Direktversicherungsabkommen vom 19. Dezember 1996 geregelt. Dieses Abkommen gewährleistet, dass sich ein Versicherer, der seinen Sitz in einem der beiden Staaten hat, im jeweils anderen Staat niederlassen kann und grenzüberschreitende Versicherungsdienstleistungen anbieten darf.

Das nun in Kraft getretene ESV-Abkommen ergänzt das erwähnte Direktversicherungsabkommen und erhöht die Rechtssicherheit sowie die Transparenz im grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft bei Elementarschäden. Elementarschäden im Sinn des Abkommens sind Schäden an Gebäude und Fahrhabe (beweglichen Sachen), die durch bestimmte Naturereignisse verursacht werden.


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