Rückerstattung der Mineralölsteuer auf Treibstoffen für Pistenfahrzeuge

Bern, 17.08.2016 - Wer Treibstoff für Pistenfahrzeuge verbraucht, erhält die Mineralölsteuer künftig teilweise zurückerstattet. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Anpassung der Mineralölsteuerverordnung genehmigt.

Die steuerliche Begünstigung des Treibstoffverbrauchs für Pistenfahrzeuge geht auf eine Motion von Ständerat Isidor Baumann (CVP/UR) zurück. Die Bundesversammlung hat das Mineralölsteuergesetz am 18. März 2016 im Sinne des Initianten angepasst. In der heute vom Bundesrat genehmigten Mineralölsteuerverordnung sind Art, Umfang sowie die Voraussetzungen für die Steuerrückerstattung geregelt. Die neue Regelung tritt auf den 1. Oktober 2016 in Kraft.


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