Bundesrat gibt direkten Gegenentwurf zur «Velo-Initiative» in die Vernehmlassung

Bern, 17.08.2016 - Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die verkehrspolitische Gleichstellung des Veloverkehrs mit dem Fussverkehr und dem Wandern, lehnt darüber hinausgehende Forderungen der Initiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)» aber ab. Deshalb hat er zur Velo-Initiative einen direkten Gegenentwurf ausgearbeitet und führt zu diesem nun eine Vernehmlassung durch.

Der Veloverkehr kann mithelfen, Verkehrsspitzen zu brechen und trägt zur Senkung des inländischen CO2- und Energieverbrauchs bei. Zudem fördert Velofahren die Gesundheit. Der Bundesrat erachtet deshalb ein stärkeres Engagement im Bereich der Velowege grundsätzlich für sinnvoll und zweckmässig. Planung, Bau und Unterhalt von Velowegen sind gemäss der verfassungsmässigen Aufgabenteilung grundsätzlich Sache der Kantone und Gemeinden. Zudem sind dem Bund bei der Wahrnehmung neuer Aufgaben finanzielle und personelle Grenzen gesetzt. Daher lehnt der Bundesrat die über einfache Ergänzungen des aktuellen Artikels in der Bundesverfassung zu den Fuss- und Wanderwegen hinaus gehenden Bestandteile der Velo-Initiative ab und schlägt einen direkten Gegenentwurf vor.

Mit diesem Vorgehen bringt der Bundesrat zum Ausdruck, dass er:

  • die verkehrspolitische Gleichstellung der Velowege mit den Fuss- und Wanderwegen grundsätzlich unterstützt;
  • die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden für Velowegnetze nicht in Frage stellt, aber – wie bei den Fuss- und Wanderwegen – bereit ist, auch bei diesen Verkehrsinfrastrukturen eine koordinierende und unterstützende Funktion wahrzunehmen;
  • sich und dem Parlament die nötigen Handlungsspielräume für eine sorgfältige, breit abgestützte Konkretisierung des Verfassungsartikels auf Gesetzesstufe verschaffen will.

Die Vernehmlassung zum bundesrätlichen Gegenentwurf zur Velo-Initiative startet heute und dauert drei Monate bis zum 17. November 2016


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