Wagenladungsverkehr: Flächendeckende Bedienung nach wie vor gesichert

Bern, 28.10.2005 - Die SBB transportieren mit dem neuen Konzept für den Wagenladungsverkehr auch in Zukunft 95 Prozent des bisherigen Volumens. Ausserdem passen sie ihr Angebot an die Bedürfnisse der Kunden an. Ob das neue Angebot als flächendeckend bewertet wird, ist eine politische Ermessensfrage. Um das bisherige Angebot aufrechtzuerhalten, bräuchte es zusätzliche Mittel des Bundes. Dies ginge auf Kosten anderer Bereiche, etwa des Regionalverkehrs. Das UVEK kommt zum Schluss, dass auch das angepasste Angebot die Anforderungen der Leistungsvereinbarung Bund/SBB an eine flächendeckende Versorgung einhält. Es verzichtet deshalb darauf, dem Bundesrat Subventionen zu beantragen.

Nach der Ankündigung des Restrukturierungsprogramms im vergangenen August haben die SBB das UVEK umfassend über ihre Absichten  orientiert.

Die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB verlangt, dass das Unternehmen den Wagenladungsverkehr in der ganzen Schweiz flächendeckend anbietet, soweit die Leistung wirtschaftlich erbracht werden kann. Ist dies nicht möglich, müssen die SBB  geeignete Massnahmen vorschlagen und gegebenenfalls Subventionen beantragen. Wegen der schlechten Ergebnisse im Wagenladungsverkehr, haben die SBB ein neues Betriebskonzept entwickelt. Damit kann ein Grossteil der Kunden weiterhin systematisch bedient werden. Für die übrigen Verladepunkte und für die Zusammenarbeit mit den anderen Güterverkehrsbahnen stehen kundenspezifische Angebote wie z.B die Bedienung auf Anfrage bereit.

Die Kosteneinsparungen sollen die vom Bund ausdrücklich verlangte Eigenwirtschaftlichkeit des Binnengüterverkehrs sichern. Die SBB  wären bereit, das bestehende Netz vollumfänglich weiter zu betreiben, wenn der Bund dafür ab 2006 jährlich rund 90 Millionen Franken leisten würde. Solche Mittel könnten nur durch Kompensationen in anderen Bereichen, etwa beim Regionalverkehr freigespielt werden. Verkehrspolitisch ist es vertretbar, dass schwach ausgelastete Verladeorte und  solche, die auf der Strasse wirtschaftlicher bedient werden können, nicht mehr ins neue Netz integriert sind. Die eingeleiteten Massnahmen sind nachvollziehbar und dienen der langfristigen Aufrechterhaltung des Binnengüterverkehrs. Das UVEK wird deshalb dem Bundesrat beantragen, vom Parlament keine Subventionen zu verlangen. Angesichts der grossen Tragweite der Reorganisation wird jedoch erwartet, dass SBB Cargo mit den betroffenen Kantonen und Kunden die bestmöglichen Lösungen entwickelt.

Weiter verlässt sich das  UVEK darauf, dass der mit der Reorganisation verbundene Personalabbau wie in früheren Fällen sozialverträglich und ohne Entlassungen erfolgt.

Kein gesetzlicher Verlagerungsauftrag für Binnengüterverkehr

Im Gegensatz zum Alpen querenden Verkehr besteht für den Binnenverkehr kein verfassungsmässiger oder gesetzlicher Auftrag, dass der Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagert werden muss. Die Massnahmen des Bundes zur Förderung des Schienengüterverkehrs beschränken sich auf die Anschlussgleisförderung und die auch für den Binnengüterverkehr wirksamen Trassenpreisverbilligungen. Der schweizerische Schienengüterverkehr ist bereits vollständig liberalisiert, d.h. jede Art von Transportdienstleistung auf dem schweizerischen Schienennetz steht jeder Cargo-Bahn mit Sitz in der Schweiz offen.



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