Mutmassliche tamilische Terrorfinanzierung angeklagt
Bern, 20.07.2016 - Die Bundesanwaltschaft hat Anklage eingereicht gegen 13 Beschuldigte aus dem Umfeld der tamilischen Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE). Die Anklage wirft den Beschuldigten vor, durch ein ausgeklügeltes Kleinkredit-System die mutmasslich als Terrororganisation zu betrachtende LTTE finanziell unterstützt zu haben.
Die 13 aus der Schweiz, Deutschland und Sri Lanka stammenden Beschuldigten werden angeklagt der Unterstützung und / oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation (Art. 260ter Abs.1 StGB), des Betrugs (Art. 146 Abs.1 und 2 StGB), der Falschbeurkundung (Art. 251 StGB) sowie der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB).
Die LTTE sind zur Tatzeit über ihren Schweizer Ableger namens World Tamil Coordinating Committee (WTCC) aufgetreten. Dieser wiederum ist über kantonale Repräsentanten tätig gewesen. Mit dem fortschreitenden Bürgerkrieg in Sri Lanka, sind die finanziellen Bedürfnisse der als Terrororganisation im Sinne von Art. 260ter StGB zu betrachtenden LTTE deutlich gewachsen. Deshalb haben die führenden Köpfe der LTTE in der Schweiz eine Methode zur systematischen und raschen Geldbeschaffung innerhalb der tamilischen Diaspora-Gemeinde in der Schweiz entwickelt und umgesetzt. Wie die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, unterstützt von fedpol, aufzeigen, wurden mit der Hilfe von Kurieren und Krediten aus der Diaspora-Gemeinde namhafte Geldbeträge beschafft (circa CHF 15 Mio). Dies unter Anonymität der LTTE, indem besagte WTCC zwischengeschaltet wurde.
Der Mechanismus zur finanziellen Unterstützung der LTTE bestand im Wesentlichen darin, die untereinander nicht verbundenen Diaspora-Mitglieder dazu zu bringen, in ihrem Namen einen treuhänderischen Kleinkredit aufzunehmen. Diese Kredite wurden dann dem WTCC übertragen.
Diese Methode ermöglichte dem WTCC die komplette Kontrolle des ganzen Prozesses. Zu Lasten der Kreditnehmer konnte die Organisation so im Rahmen eines ausgeklügelten Kleinkredit-Systems profitieren. Dabei wurde die tamilische Diaspora-Gemeinde zunächst einer eigentlichen ökonomischen Analyse unterzogen, und mögliche Kreditnehmer eruiert. Mitglieder der Diaspora-Gemeinde schlossen treuhänderische Kleinkredit-Verträge von bis zu CHF 100‘000.-- ab, wobei die Beträge dem WTCC zugutekamen. Die überhöhten Kreditraten wurden durch monatliche Spendenbeiträge sowie durch neu aufgenommene Kleinkredite zurückbezahlt. Die neuen Kleinkredite wurden bei einer Schweizer Bank im Kanton Zürich aufgenommen.
Um die Kleinkredite zu erlangen, wurden durch zwei Finanzintermediäre gefälschte Lohnausweise vorbereitet und verwendet. Auf diesem Weg wurden betroffene Bankinstitute über die finanziellen Möglichkeiten der Kreditnehmer getäuscht. Die bezogenen Kredite wurden durch Kuriere in bar nach Singapur und Dubai transportiert; Summen bis zu CHF 1 Mio. wurden monatlich auf diesem Weg ins Ausland auch zur Finanzierung von Waffenkäufen transportiert. Das System der Finanzierung der LTTE ist 2009 zusammengebrochen, nachdem die Organisation militärisch besiegt war, und die Diaspora-Gemeinde die Kreditzahlungen nicht mehr fortgesetzt hatte.
Die Strafanträge wird die Bundesanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona stellen. Mit der Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht für die weitere Information zuständig.
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