Krankenversicherung vergütet neue Behandlung gegen Transplantatabstossungen

Bern, 12.07.2016 - Ab 1. August 2016 vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) neue Behandlungsmethoden gegen Komplikationen nach einer Lungentransplantation. Zudem können bestimmte Diabetes-Patientinnen und -Patienten auf Kosten der OKP ein neues Glukosemessgerät erstehen.

Nach einer Lungentransplantation kommt es häufig vor, dass die Patientin oder der Patient eine chronisch verlaufende Abstossungsreaktion entwickelt. Dabei handelt es sich um eine Komplikation, welche die Funktion der Atemwege beeinträchtigt und zum Organversagen führen kann. Die bisherige Behandlung mit Immunsuppressiva erweist sich oft als wirkungslos. Nun gibt es eine neue, wirksamere Therapieform, die extrakorporale Photopherese; sie wird ab diesem Sommer von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die Vergütung ist bis Ende 2019 befristet, da derzeit weiterführende internationale Studien im Gange sind.

Bestimmte Diabetes-Patientinnen und -Patienten können sich zudem ein neues Glukosemessgerät mit elektronischem Rechner zur Bestimmung der richtigen Insulindosis erstatten lassen. Dieses Gerät ist neu in der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) enthalten.

Neben diesen Anpassungen wurde eine Reihe von Änderungen an der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) und ihren Anhängen (Anhang 1, Mittel- und Gegenstände-Liste und Analysenliste) vorgenommen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit (BAG), Kommunikation, 058 462 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-62621.html