Anschluss an die europäische IT-Agentur

Bern, 06.07.2016 - Die Schweiz will sich an der europäischen Agentur für den Betrieb der Schengen/Dublin-Datenbanken beteiligen. Diese IT-Agentur ermöglicht es, beim Einsatz von Personal und Knowhow Synergien zu nutzen, was zu geringeren Kosten und höherer Verlässlichkeit führt. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Zusatzbotschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die zentrale Aufgabe der seit Dezember 2012 tätigen IT-Agentur (offizielle Bezeichnung "eu-LISA") liegt in der Sicherstellung des Betriebs der Schengen/Dublin-Datenbanken, d. h. des Visa-Informationssystems (VIS), der EURODAC-Datenbank und des Schengener Informationssystems (SIS). Sie sorgt für die lückenlose Verfügbarkeit der Systeme für die zugriffsberechtigten Behörden und für den störungsfreien Datenaustausch. In diesem Zusammenhang ist die IT-Agentur namentlich verantwortlich für das Sicherheitsmanagement, für das Verfassen entsprechender Berichte und für spezifische Ausbildungsmassnahmen. Der Agentur kommen derweil keinerlei Rechtsetzungskompetenzen zu.

Verhandlung einer Zusatzvereinbarung

Die Gründung der IT-Agentur beruht auf einer EU-Verordnung von 2011, an deren Ausarbeitung die Schweiz im Rahmen ihrer Mitspracherechte beteiligt war. Damit sich die Schweiz der IT-Agentur anschliessen kann, muss sie mit der EU eine Zusatzvereinbarung abschliessen, welche die Modalitäten der Schweizer Beteiligung regelt, insbesondere den genauen Umfang ihrer Mitspracherechte und ihre finanziellen Verpflichtungen. Der Bundesrat hatte dem Parlament 2012 vorgeschlagen, die Verordnung zu übernehmen und ihm die Kompetenz zum Abschluss der Zusatzvereinbarung zu delegieren. Das Parlament war jedoch der Auffassung, dass der Inhalt der Zusatzvereinbarung nicht hinreichend voraussehbar sei. Es wies die Vorlage deshalb im gleichen Jahr zurück und beauftragte den Bundesrat, zuerst die Zusatzvereinbarung auszuhandeln.  

Diese Verhandlungen sind inzwischen abgeschlossen. Die im Abkommen vorgesehenen Beteiligungsmodalitäten werden in der Zusatzbotschaft ausführlich beschrieben. Das Parlament kann somit in voller Kenntnis der Zusatzvereinbarung über die Übernahme der Verordnung entscheiden.

Die Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung kann erst nach der Ratifizierung der Verordnung erfolgen. Die Vereinbarung wird dem Parlament gesondert zur Genehmigung unterbreitet werden.

Auswirkungen für die Schweiz

Die Schweiz nutzt die Informationssysteme, welche nun in die IT-Agentur integriert werden sollen, bereits heute. Die Zusammenführung des Betriebsmanagements von drei bisher getrennt geführten Systemen unter das gemeinsame Dach der Agentur erlaubt es, Synergien etwa im Hinblick auf den Einsatz von IT-Personal oder Knowhow zu generieren. Damit die Schweiz die Informationssysteme von Schengen und Dublin auch in Zukunft effizient nutzen kann, ist der Anschluss an die europäische IT-Agentur unumgänglich.

Für die Übernahme der EU-Verordnung sind keine Gesetzesänderungen nötig. Die Übernahme untersteht jedoch dem fakultativen Referendum.


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