Beratende Kommission für Landwirtschaft lehnt Volksinitiativen ab

Bern, 04.07.2016 - Am 29. Juni 2016 hat die Beratende Kommission für Landwirtschaft (BEKO) des Bundesrates ihre zweite Sitzung der Legislaturperiode 2016-2019 mit einem Besuch von zwei Landwirtschaftsbetrieben verbunden und dabei einen vielfältigen Einblick in die Praxis erhalten. Die BEKO unterstützt grossmehrheitlich die am 22. Juni 2016 vom Bundesrat beschlossene Ablehnung der „Ernährungssouveränitätsinitiative“ und der „Hornkuh-Initiative“. Zudem begrüsst sie die verbesserte Schätzung der landwirtschaftlichen Einkommen, fordert jedoch eine umfassende Betrachtung der Einkommenssituation der Bauernfamilien.

Die BEKO hat anlässlich ihrer 2. Sitzung zwei Landwirtschaftsbetriebe besucht und dabei einen vertieften Einblick in die landwirtschaftliche Praxis erhalten. Besonders interessiert hat sie sich für die herausfordernden Unternehmensentscheide beim Einstieg bzw. bei der Übernahme eines Betriebs.

Auf der Traktandenliste stand die Haltung des Bundesrates zu den im März 2016 eingereichten landwirtschaftlichen Volksinitiativen. Die BEKO unterstützt grossmehrheitlich die Ablehnung von beiden Initiativen ohne Gegenvorschlag. Die Initiative „Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle" betrachtet sie als nicht zukunftsorientiert für den Schweizer Agrar- und Lebensmittelsektor und weist auf die Gefahr hin, dass sich die Schweiz bei einer Annahme international isolieren würde.

Die Ablehnung der Initiative „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)" begründet die BEKO damit, dass dieses Anliegen nicht in der Bundesverfassung geregelt werden soll. Sie hat Verständnis für das Anliegen der Initianten und anerkennt den höheren finanziellen Aufwand für behornte Tiere. Die Sympathie der Konsumenten für Tiere mit Hörner kann jedoch als Marktchance genutzt werden. Die Kommission teilt auch die Zweifel des Bundesrates betreffend der Frage, ob Hornbeiträge das Gesamttierwohl wirklich verbessern. Hornbeiträge könnten zu vermehrter Anbindehaltung führen. Die jährlich nicht unbeträchtliche Anzahl von Unfällen mit behornten Kühen ist ein weiterer Grund für die Ablehnung.

Die BEKO hat sich von Agroscope über die Auswirkungen des Systemwechsels bei der Erhebung der landwirtschaftlichen Einkommen informieren lassen. Die BEKO weist darauf hin, dass die insgesamt tiefer ausgewiesenen Einkommen auf zwei gegensätzliche Wirkungen zurückzuführen sind: Einerseits erhöht die neu eingeführte zufällige Betriebsauswahl die durchschnittlichen landwirtschaftlichen Einkommen pro Betrieb. Andererseits senkt die Anpassung der Buchungsregeln das Ergebnis signifikant. Die Kommission begrüsst grundsätzlich die Verbesserungen, da mit dem einfacheren System mehr Betriebe erreicht werden können. Sie hält zudem fest, dass die mit der neuen Methode berechneten tieferen Einkommen 2014 nichts mit der Einführung der Agrarpolitik 2014 - 2017 zu tun haben. 


Adresse für Rückfragen

Markus Zemp, Präsident Beratende Kommission für Landwirtschaft, Tel. +41 79 420 63 46
Bernard Lehmann, Direktor Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Tel. +41 58 462 25 01


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