Psychologieberuferegister sorgt für mehr Transparenz und Qualität

Bern, 06.07.2016 - Der Bundesrat hat heute die Verordnung über das Psychologieberuferegister verabschiedet. Damit schafft er die Grundlage dafür, dass Psychologinnen und Psychologen in einem Register erfasst werden, welches ab Sommer 2017 öffentlich zugänglich sein wird. Die Verordnung tritt auf den 1. August 2016 in Kraft.

Mit dem Psychologieberuferegister (PsyReg) wird nun auch für die Psychologieberufe ein Berufsregister geschaffen, wie es das Eidgenössische Departement des Innern für die Medizinalberufe, z.B. die Ärztinnen und Ärzte, bereits seit 2008 führt.

Im PsyReg werden nur Psychologinnen und Psychologen registriert, die sich über eine fundierte, eidgenössisch anerkannte Aus- und Weiterbildung in ihrem Fachgebiet ausweisen können: Es sind dies alle Psychologinnen und Psychologen, die über einen eidgenössischen oder einen anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in den Fachgebieten Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychologie, klinische Psychologie, Neuropsychologie oder Gesundheitspsychologie verfügen. Bei den psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten wird zusätzlich eingetragen, ob sie eine Bewilligung zur privatwirtschaftlichen Ausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung haben.

Für die interessierte Öffentlichkeit wird mit dem neuen Register Transparenz geschaffen: Patientinnen und Patienten können dem Register beispielsweise entnehmen, welche Psychotherapeutinnen und -therapeuten in ihrem Kanton über eine fundierte, anerkannte Weiterbildung und über eine gültige Berufsausübungsbewilligung verfügen. Klientinnen und Klienten, welche die Beratung eines Kinder- und Jugendpsychologen in Anspruch nehmen möchten, können sich im PsyReg darüber informieren, ob dieser einen eidgenössischen oder einen anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel im Fachgebiet hat. Damit leistet das neue Register einen konkreten Beitrag zur Sicherung der Qualität der Dienstleistungen im Gesundheitswesen.

Den kantonalen Behörden erleichtert das Register die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Vollzug des Psychologieberufegesetzes: Sie werden dem PsyReg zum Beispiel ohne weitere Dossierprüfung entnehmen können, ob eine Psychologin oder ein Psychologe die fachlichen Voraussetzungen für die Berufsausübungsbewilligung erfüllt. Indem auch Einschränkungen der Berufsausübungsbewilligung oder Disziplinarmassnahmen gegen eine Psychotherapeutin bzw. einen Psychotherapeuten im PsyReg erfasst werden, unterstützt es die Kantone bei der Aufsicht und der gegenseitigen Information.

Das PsyReg wird technisch auf dem Medizinalberuferegister MedReg aufgebaut und von derselben Stelle im BAG betrieben. Dadurch können die Kosten für Einrichtung und Betrieb des PsyReg tief gehalten werden.


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