Stärkung HTA: weitere medizinische Leistungen werden überprüft

(Letzte Änderung 11.07.2016)

Bern, 11.07.2016 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat drei neue Themen bestimmt, bei denen bereits von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) vergütete Leistungen mit HTA auf ihren Nutzen hin überprüft werden sollen. Damit erfolgt ein nächster Schritt in der Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Stärkung der systematischen Überprüfung von medizinischen Leistungen.

Zur Steigerung der Effizienz und Qualität im Gesundheitswesen will der Bundesrat medizinische Leistungen und Gesundheitstechnologien systematischer auf ihren Nutzen hin überprüfen lassen. Deshalb hat er im Mai 2016 beschlossen, im Bundesamt für Gesundheit eine Einheit aufzubauen, mit der das Health Technology Assessment (HTA) gestärkt werden soll.

Nun hat das EDI festgelegt, welche neuen Themen 2016 mit HTA überprüft werden sollen. Um die Themen zu bestimmen, hat das BAG unter Einbezug der Stakeholder und der Eidgenössischen Kommissionen  (Arzneimittelkommission, Kommission für allg. Leistungen und Grundsatzfragen) einen Prozess definiert und die Kriterien für die Priorisierung der eingegebenen Themen erarbeitet. Schliesslich wurde entschieden, als nächstes folgende drei Themen zu überprüfen:

- Die tägliche Blutzuckerselbstmessung bei Patienten mit nicht-insulin pflichtigem Diabetes mellitus Typ 2
- Den Einsatz von Chondroitinsulfat-haltigen Arzneimitteln in der Behandlung von Gelenksarthrosen
- Die routinemässige Entfernung von Osteosynthesematerialien (z.B. Schrauben, Platten, Nägel, Drähte), die zur Behandlung von
  Knochenbrüchen eingesetzt werden.

Insgesamt wird bei diesen drei Leistungen von einem Einsparpotenzial von schätzungsweise 100 Millionen Franken pro Jahr ausgegangen. In einem nächsten Schritt werden Aufträge an externe Institutionen zur Erarbeitung der HTA-Berichte vergeben. Erweisen sich die Leistungen oder Teilbereiche davon als nicht wirksam oder unnötig, sollen sie nicht mehr von der OKP vergütet werden. Der Entscheid, ob Leistungen nicht mehr durch die OKP vergütet werden sollen, liegt beim Eidgenössischen Departement des Innern bzw. für Arzneimittel beim BAG.

Im Rahmen des Pilotprogramms 2015-2017 zur Überprüfung bestehender Leistungen sind bereits Prüfungen zu drei Themen im Gange. Dies sind Kniearthroskopien, Wirbelsäuleneingriffe und Eisensubstitution bei Eisenmangel ohne Anämie. Die Eingabe von Themenvorschlägen für das nächste Jahr steht wiederum allen Personen und Institutionen offen. Sie können bis Ende Oktober 2016 beim BAG eingegeben werden.

Die Stärkung von "Health Technology Assessments (HTA)", die systematische und regelmässige Überprüfung des Nutzens medizinischer Leistungen, ist eine Priorität der gesundheitspolitischen Strategie Gesundheit2020 des Bundesrates. Ziel ist es, eine teure Fehl- oder Überversorgung zu vermeiden und die Qualität der Behandlung zu erhöhen - denn unnötige Behandlungen und Eingriffe bergen immer auch gesundheitliche Risiken für die Patientinnen und Patienten.


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