Kommission empfiehlt dem Bundesrat, die AHV/IV-Renten auf 2017 nicht zu erhöhen

Bern, 30.06.2016 - Die Eidgenössische AHV/IV-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, die AHV- und IV-Renten per 1.1.2017 auf dem heutigen Stand zu belassen. Die negative Teuerung und die schwache Lohnentwicklung rechtfertigen keine Erhöhung der Renten.

Die Eidgenössische AHV/IV-Kommission ist dem einstimmigen Beschluss ihres Ausschusses für mathematische und finanzielle Fragen gefolgt. Sie empfiehlt dem Bundesrat, die AHV- und IV-Renten auf 2017 nicht zu erhöhen, das heisst sie auf dem heutigen Stand zu belassen. Dieser Entscheid stützt sich auf die Entwicklung des Mischindexes ab, der aus dem arithmetischen Mittel des Preis- und des Lohnindexes gebildet wird. Die negative Entwicklung des Indexes der Konsumentenpreise und die schwache Entwicklung des Lohnindexes ergeben aktuell einen Mischindex, der keine Erhöhung der AHV- und IV-Renten erlaubt.

Mindestens alle zwei Jahre prüft der Bundesrat anhand des Mischindexes, ob eine Anpassung der Renten an steigende Preise und Löhne notwendig ist. Dabei stützt er sich auf die Empfehlung der Eidg. AHV/IV-Kommission ab. Die Renten wurden letztmals auf den 1.1.2015 erhöht. Die minimale ganze Rente beträgt 1175 Franken pro Monat, die maximale ganze Rente 2350 Franken. Den Entscheid über eine allfällige Rentenanpassung auf 2017 wird der Bundesrat in der nächsten Zeit fällen.


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Präsident der Eidg. AHV/IV-Kommission
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