Bundesrat gibt grünes Licht für Erarbeitung einer Alternative zum „Schoggigesetz“

Bern, 29.06.2016 - Exportsubventionen für verarbeitete Agrarprodukte müssen gemäss Beschluss der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi vom Dezember 2015 bis Ende 2020 abgeschafft werden. Betroffen von diesem Verbot sind auch die Schweizer Ausfuhrbeiträge gemäss "Schoggigesetz". Der Bundesrat beauftragte das WBF an seiner heutigen Sitzung, ein Massnahmenpaket zur Umsetzung des WTO-Beschlusses vorzubereiten.

Neben der nötigen Anpassung des Bundesgesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (sog. "Schoggigesetz") zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge sollen Massnahmen vorgesehen werden, um die Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit der Nahrungsmittelindustrie zu stärken. Zu diesem Zweck soll eine neue Stützung für Milch und Brotgetreide geschaffen werden, die direkt an die landwirtschaftlichen Produzenten ausbezahlt wird. Die neue Stützungsmassnahme soll mit einer haushaltsneutralen  Umlagerung der in der Finanzplanung  vorgesehenen Mittel finanziert werden (67,9 Mio. Franken pro Jahr).

Weiter soll das Bewilligungsverfahren für den aktiven Veredelungsverkehr vereinfacht werden. Der Veredelungsverkehr ermöglicht zollbefreite Importe von Rohstoffen für die Herstellung von Exportprodukten. Dies ermöglicht der Nahrungsmittelindustrie den Zugang zu Rohstoffen zur Herstellung von Exportprodukten in genügender Menge zu international wettbewerbsfähigen Konditionen.

Um möglichst rasch Planungssicherheit für die betroffenen Akteure zu erreichen, sollen die Massnahmen 2018 umgesetzt werden. Das Massnahmenpaket soll im Herbst 2016 in die Vernehmlassung gehen.


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