GVO-Anbau: Bundesrat will Moratorium verlängern und Regelung ausarbeiten
Bern, 29.06.2016 - Der Bundesrat hat beschlossen, am Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) festzuhalten. Da insbesondere im Hinblick auf die Koexistenz nach wie vor Unsicherheiten und Zweifel bestehen, muss das derzeitige Moratorium bis 2021 verlängert werden. Sollte bei den Konsumentinnen und Konsumenten die Akzeptanz von GVO zunehmen und sich seitens der Landwirtschaft ein reales Interesse abzeichnen, will der Bundesrat indessen einen entsprechenden Gesetzesrahmen ausarbeiten. In seiner heute verabschiedeten Botschaft an das Parlament schlägt die Landesregierung vor, den Anbau von GVO in spezifischen Gebieten zusammenzufassen.
Das derzeitige Moratorium läuft Ende des kommenden Jahres aus. Im Hinblick darauf hatte der Bundesrat bereits 2013 einen Gesetzes- und einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die überwiegende Mehrheit der konsultierten Kreise sprach sich damals zumindest auf kurze Sicht gegen einen GVO-Anbau in der Schweiz aus und lehnte die Schaffung von GVO-freien Gebieten ab, weil dies mit dem Verursacherprinzip nicht vereinbar sei (siehe Vernehmlassungsbericht in der Beilage).
Vor diesem Hintergrund entschied sich der Bundesrat im Dezember 2015 für eine Verlängerung des Moratoriums. Heute hat er den erforderlichen Änderungen des Gentechnikgesetzes (GTG) zugestimmt. Nach Auffassung der Landesregierung schafft die Verlängerung des Moratoriums bis 2021 Zeit für eine vertiefte Diskussion über die Zukunft des GVO-Anbaus in der Schweizer Landwirtschaft.
Anspruchsvolles Koexistenzmodell im Hinblick auf eine Veränderung der Situation
Mit der Entwicklung von Sorten, die den Gegebenheiten der Schweizer Landwirtschaft und den Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten besser entsprechen, die Ressourcen schonen und den Produzenten ein nachhaltiges Einkommen sichern, könnte die Attraktivität von GVO für die Landwirtschaft zunehmen. Dies geht aus dem Bericht über die Kosten-Nutzen-Bilanz von GVO hervor, mit dessen Erarbeitung das Parlament den Bundesrat beauftragt hatte und der heute erschienen ist (siehe Beilage). Der Bundesrat will daher einen gesetzlichen Rahmen vorschlagen, der eine kontrollierte Einführung von GVO ermöglicht und gleichzeitig einen hohen Schutz herkömmlicher Kulturen sowie die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet.
Schaffung von GVO-Anbaugebieten
Der Bundesrat schlägt vor, GVO-Kulturen nur in speziell geschaffenen GVO-Anbaugebieten zuzulassen. Ackerflächen, auf denen GVO-Sorten angebaut werden, würden in solchen Gebieten zusammengefasst und unter eine erhöhte Kontrolle gestellt. Diese GVO-Anbaugebiete sollen auf Begehren von Landwirten geschaffen werden, die als Produktionseinheit GVO-Sorten anbauen wollen. Dank dieser Organisationsform liesse sich die Trennung von GVO- und herkömmlichen Pflanzen vom Feld bis auf den Teller kontrollieren. Zudem würde dies den Produzenten die Durchführung der Koexistenzmassnahmen erleichtern, da sie gemeinsam eine spezialisierte und abgeschottete Produktionskette beliefern könnten.
Der Inhalt der Verordnung soll zu einem späteren Zeitpunkt definiert werden.
Adresse für Rückfragen
Anne-Gabrielle Wust Saucy, Chefin der Sektion Biotechnologie, BAFU, Tel. +41 58 46 383 44
Markus Hardegger, Leiter des Fachbereichs Genetische Ressourcen und Technologien, BLW, Tel. +41 58 464 98 51
Dokumente
Herausgeber
Der Bundesrat
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Generalsekretariat UVEK
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Bundesamt für Umwelt BAFU
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Bundesamt für Landwirtschaft
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