Deklaration für nach ausländischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel

Bern, 29.06.2016 - Der Bundesrat hat am 29. Juni 2016 eine erweiterte Deklarationspflicht für in der Schweiz nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel eingeführt. Damit soll Transparenz geschaffen und das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt werden.

Neu muss auf Lebensmitteln, die in der Schweiz nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellt und in Verkehr gebracht werden («Cassis-de-Dijon-Prinzip»), ersichtlich sein, nach welchen technischen Vorschriften – Vorschriften der EU oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates – sie hergestellt wurden (Artikel 6a der Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften, VIPaV). Mit dieser Änderung schafft der Bundesrat Transparenz bei in der Schweiz nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmitteln. Die neue Regelung soll das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Lebensmittel stärken, die in der Schweiz hergestellt und konsumiert werden.

Zudem hat der Bundesrat die Verlängerung der Übergangsbestimmung in Artikel 19 VIPaV beschlossen, nach welcher gesundheitsbezogene Angaben («health claims») wegen weiterhin fehlender Harmonisierung des EU-Rechts auch künftig vom «Cassis-de-Dijon-Prinzip» ausgenommen bleiben.


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