Rechte der Menschen mit Behinderungen: Erster Bericht der Schweiz an die UNO

Bern, 29.06.2016 - Die Rechtslage in der Schweiz berücksichtigt weitgehend die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dies hält der Bundesrat im ersten Staatenbericht der Schweiz an die UNO fest. Ziel des Bundesrats ist es, die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern.

Der erste Bericht der Schweiz an die UNO zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeigt ein positives Bild: Das Behindertengleichstellungsgesetz, verschiedene Revisionen der Invalidenversicherung und das neue Erwachsenenschutzrecht haben wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen gebracht. Die Selbstbestimmung und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden zudem gefördert durch die sozialstaatliche Eingliederungspolitik, etwa im Rahmen der Invalidenversicherung oder durch die verbesserte Zugänglichkeit zu Bauten oder zum öffentlichen Verkehr.

Das Zusammenspiel zwischen den behindertenpolitischen Massnahmen von Bund und Kantonen und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen kann jedoch verbessert werden. Deshalb hat der Bundesrat Ende 2015 das EDI beauftragt, bis Ende 2016 einen Bericht zur
Behindertenpolitik vorzulegen. Dieser soll Vorschläge enthalten, wie die bestehenden Massnahmen von Bund und Kantonen besser aufeinander abgestimmt werden können. Der Bericht soll zudem zeigen, wie in zentralen Bereichen wie Bildung oder Arbeit die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen weiter gefördert werden kann.

Das internationale Übereinkommen von 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist für die Schweiz am 15. Mai 2014 in Kraft getreten. Als Vertragspartei ist die Schweiz verpflichtet, dem zuständigen Überwachungsorgan der UNO, dem Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen, zwei Jahre nach dem Beitritt und danach alle vier Jahre Staatenberichte zur Umsetzung des Übereinkommens zu
unterbreiten.


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Andreas Rieder
Leiter des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
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