Bundesrat will Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessern

Bern, 29.06.2016 - Berufstätige Eltern sollen für die Drittbetreuung ihrer Kinder weniger bezahlen, und das Betreuungsangebot soll besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Der Bundesrat will dazu für fünf Jahre 100 Millionen Franken als Anstossfinanzierung zur Verfügung stellen. Er hat die Botschaft zur entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung an das Parlament überwiesen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit stellt nach wie vor viele Eltern vor grosse Herausforderungen. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern beteiligt sich in der Schweiz die öffentliche Hand deutlich weniger an den hohen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung. So beträgt beispielsweise die Beteiligung der Stadt Zürich bloss 34%, während in Städten im benachbarten Ausland mindestens 75% der Kosten subventioniert werden (Frankfurt am Main, Lyon, Salzburg). Deshalb lohnt sich in der Schweiz die Erwerbstätigkeit beider Elternteile häufig nur bedingt oder gar nicht. Erschwerend ist auch, dass Eltern bei unregelmässigen Arbeitszeiten oder während der Schulferien kein passendes Betreuungsangebot finden.

Betreuungskosten für die Eltern senken
Der Bundesrat will deshalb Kantone und Gemeinden finanziell unterstützen, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen, um die Kosten für die Eltern zu senken. Diese Finanzhilfen werden ausschliesslich den Kantonen gewährt. Je stärker in einem Kanton die kantonalen und kommunalen Subventionen erhöht werden, desto höher fällt der Beitrag des Bundes aus. Die Kantone können die Arbeitgeber verpflichten, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Diese Arbeitgeberbeteiligungen werden bei den Finanzhilfen des Bundes berücksichtigt. Jeder Kanton soll während maximal drei Jahren vom Bund unterstützt werden können. Die Beteiligung des Bundes soll dabei von Jahr zu Jahr abnehmen.

Betreuungsangebot an die Bedürfnisse der Eltern anpassen
Der Bundesrat will zudem Projekte mitfinanzieren, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. So sollen zum Beispiel Projekte für Betreuungsangebote ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten oder Projekte für eine ganztägige Betreuung von Schulkindern gefördert werden. Diese Projektfinanzhilfe kann sowohl Kantonen als auch Gemeinden sowie juristischen und natürlichen Personen gewährt werden.

100 Millionen Franken für fünf Jahre
Für diese beiden zusätzlichen Finanzhilfen sieht der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von maximal 100 Mio. Franken mit einer Laufzeit von fünf Jahren vor. Sie sollen insbesondere negative Erwerbsanreize für Mütter abbauen und helfen, im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI), das inländische Arbeitskräftepotential besser auszuschöpfen.

In der Vernehmlassung ist die Vorlage positiv aufgenommen worden. Der Bundesrat hat deshalb nur kleine Korrekturen vorgenommen. Angepasst wurden die Kriterien für die Projektfinanzhilfen, etwa die Qualitätsanforderungen an die Kinderbetreuung.


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Leiter Bereich Familienfragen
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