Der Bundesrat will die präventiv-polizeilichen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung verstärken

Bern, 22.06.2016 - Der Bundesrat will die präventiven Massnahmen der Polizei zur Bekämpfung des Terrorismus verstärken. Diese Massnahmen umfassen die Pflicht zur Meldung bei einem Polizeiposten und eine Reisedokumentensperre. Sie zielen darauf ab, die Abreise von Personen zu verhindern, die sich Terrororganisationen im Ausland anschliessen möchten. Ausserdem möchte der Bundesrat fedpol ermöglichen, Personen verdeckt ausschreiben zu können. Er hat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, einen Vernehmlassungsentwurf für die notwendigen Gesetzesanpassungen vorzubereiten.

Die vom Bundesrat im September 2015 verabschiedete Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung verfolgt mehrere Ziele, darunter insbesondere folgende zwei: Die Schweiz wird vor terroristischen Aktivitäten geschützt und der Export von Terrorismus in Konfliktgebiete verhindert. Die bestehenden Gesetze sehen verschiedene Massnahmen vor, um die Schweiz vor terroristischen Bedrohungen zu schützen, beispielsweise indem Risikopersonen mit einem Einreiseverbot von der Schweiz ferngehalten werden. Noch besteht aber keine gesetzliche Grundlage für präventiv-polizeiliche Massnahmen, um Personen, die sich im Ausland einer Terrororganisation anschliessen möchten, davon abzuhalten, aus der Schweiz auszureisen. Zurzeit kämpfen nämlich europäische Dschihad-Sympathisanten zum Beispiel in den Reihen des "Islamischen Staats". In mehreren europäischen Staaten, unter anderem in Frankreich, Deutschland und Italien, existieren bereits solche Rechtsgrundlagen.

Der Bundesrat will den zuständigen Behörden die Instrumente geben, um Dschihad-Sympathisanten an der Reise in Konfliktgebiete zu hindern: Betroffene Personen sollen dazu verpflichtet werden können, sich regelmässig bei einem Polizeiposten zu melden. Ist die Auferlegung einer solchen Meldepflicht nicht erfolgversprechend oder nicht möglich, so soll eine Reisedokumentensperre verfügt werden können.

Massnahmen nach Einzelfallprüfung

Diese Massnahmen sind Teil des Instrumentariums, das den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen soll. Diese entscheiden in jedem Einzelfall, unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit und unter Abwägung aller Interessen, über die zu treffenden Massnahmen. Dabei geht es um die Abwägung zwischen den Interessen der betroffenen Person (Reise- und Bewegungsfreiheit) und den Interessen der Schweiz. Bei den Interessen der Schweiz gilt es abzuwägen zwischen der Verantwortung der Schweiz, den Export von Terrorismus in Konfliktregionen zu verhindern, und dem Interesse der Schweiz, sich vor Terroranschlägen auf ihrem Territorium zu schützen.

Die Präventivmassnahmen können angewandt werden, um zu verhindern, dass Terrorismus exportiert wird, und zwar indem Reisen in Konfliktgebiete verhindert werden. Überwiegt das Schutzinteresse der Schweiz, werden Massnahmen bevorzugt, mit denen Risikopersonen von der Schweiz ferngehalten werden können.

fedpol soll künftig Personen verdeckt ausschreiben können

Der Bundesrat will zudem fedpol ermöglichen, Personen mittels verdeckter Registrierung auszuschreiben. Mit der Ausschreibung einer Person zur verdeckten Registrierung können die Reisebewegung der betreffenden Person beobachtet werden, ohne dass sie davon Kenntnis hat. fedpol wird gemeldet, wenn diese Person bei der Einreise in den Schengen-Raum oder im Schengen-Raum kontrolliert wird. Diese Massnahme erfolgt nur, wenn von der betroffenen Person eine konkrete Bedrohung für die innere oder äussere Sicherheit ausgeht. So können die Strafbehörden zur Abwehr von Bedrohungen wichtige Informationen gewinnen zum Aufenthaltsort gefährlicher Extremisten oder von Personen in kriminalpolizeilichen Ermittlungen nach schwersten Straftaten.

Diese neuen Bestimmungen bedingen Gesetzesänderungen. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten, damit das Vernehmlassungsverfahren eröffnet werden kann.


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