Bundesrat verabschiedet Botschaft zur neuen Finanzordnung 2021

Bern, 22.06.2016 - Heute hat der Bundesrat die Botschaft zur neuen Finanzordnung 2021 verabschiedet. Mit der Vorlage sollen die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer bis 2035 gesichert werden. Die beiden Steuern generieren über 60 Prozent der Bundeseinnahmen und sind somit für die Aufgabenerfüllung des Staates unerlässlich.

Mit der heute verabschiedeten Botschaft zur neuen Finanzordnung 2021 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament den Vorschlag, die Befugnis zur Erhebung der direkten Bundessteuer (DBST) und der Mehrwertsteuer (MWST) bis 2035 zu verlängern. Die geltende Finanzordnung beschränkt die Erhebung der beiden Steuern bis Ende 2020. Die DBST und die MWST generieren Einnahmen von über 42 Milliarden Franken und tragen so zu mehr als 60 Prozent des Bundeshaushaltes bei. Ohne diese Steuern könnte der Staat seine Aufgaben im bisherigen Umfang nicht mehr wahrnehmen.

Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat eine Änderung der Übergangsbestimmungen in Artikel 196 Ziffer 13 und Artikel 196 Ziffer 14 Absatz 1 der Bundesverfassung. Damit wird der Bund befugt, die DBST und die MWST befristet bis zum 31. Dezember 2035 weiterhin zu erheben. Zudem soll eine hinfällig gewordene Übergangsbestimmung zur Erhebung der Biersteuer (Art. 196 Ziff. 15 BV) gestrichen werden. Diese wurde mit dem Inkrafttreten des Biersteuergesetzes vom 6. Oktober 2006 hinfällig.

Umstrittene Befristung

Das finanzpolitische Bedürfnis, die Erhebung der beiden Steuern über das Jahr 2020 hinaus sicherzustellen, ist in der Vernehmlassung praktisch unbestritten geblieben. Im Vernehmlassungsentwurf hatte der Bundesrat aber noch vorgeschlagen, die beiden Steuern künftig unbefristet zu erheben. In der Vernehmlassung sprachen sich fast alle Kantone für eine dauerhafte Erhebung der beiden Steuern aus. Gemischter war die Haltung bei den Verbänden: Hier hielten sich die Befürworter einer Aufhebung der Befristung und die Gegner in etwa die Waage. Bei den Parteien, die sich zur neuen Finanzordnung geäussert haben, hat sich eine Mehrheit gegen eine Aufhebung der Befristung ausgesprochen. Das Vernehmlassungsergebnis zeigt, dass eine Aufhebung der Befristung voraussichtlich keine Mehrheit im Parlament finden dürfte. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat, die Erhebung der DBST und MWST bis 2035 zu verlängern.

Da mit der neuen Finanzordnung eine Änderung der Bundesverfassung beantragt wird, muss sie obligatorisch Volk und Stände zur Abstimmung unterbreitet werden. Sie soll auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.


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