BJ bewilligt die Auslieferung von zwei Mitgliedern der 'Ndrangheta

Bern, 08.06.2016 - Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Auslieferung von zwei Mitgliedern der 'Ndrangheta an Italien bewilligt. Die beiden italienischen Staatsangehörigen waren am 8. März 2016 im Kanton Wallis verhaftet worden und befinden sich seither in Auslieferungshaft.

Die italienischen Auslieferungsersuchen stützen sich auf ein Urteil des Gerichts von Reggio Calabria, das die beiden Mitglieder einer kalabresischen Zelle der 'Ndrangheta am 21. Oktober 2014 in Abwesenheit wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation zu Freiheitsstrafen von neun bzw. sechs Jahren verurteilt hatte. Das BJ gelangte in seinem Auslieferungsentscheid zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind. Insbesondere ist der in den italienischen Auslieferungsersuchen dargelegte Sachverhalt auch nach schweizerischem Recht strafbar (Art. 260ter StGB).

Der Auslieferungsentscheid des BJ ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden italienischen Staatsangehörigen können innert 30 Tagen eine Beschwerde beim Bundesstrafgericht erheben. Der Entscheid des Bundesstrafgerichts kann nur in besonderen Fällen - namentlich bei Hinweisen auf schwere Mängel des Strafverfahrens im Ausland - an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Im Falle der 13 mutmasslichen Mitglieder der Frauenfelder Zelle der 'Ndrangheta, die ebenfalls am 8. März 2016 in den Kantonen Thurgau und Zürich verhaftet worden waren, hat das BJ noch nicht über die Auslieferung entschieden. Diese Personen wurden alle unter Auflagen (Kaution, Schriftenabgabe, Meldepflicht) aus der Haft entlassen, weil das BJ das Fluchtrisiko und die Kollusionsgefahr als gering erachtet.


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