Verbesserter Informationsaustausch im Umgang mit Waffen

Bern, 03.06.2016 - Der Informationsaustausch zwischen den Behörden über Waffenbesitzer, die sich oder andere gefährden könnten, wird verbessert. Der Bundesrat setzt auf 1. Juli 2016 das "Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen" in Kraft. Dieses verbindet die kantonalen Waffenregister über den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen. Damit werden die Abfragen für die Sicherheitsbehörden wesentlich vereinfacht. Auch wird die Information zwischen Militär und zivilen Behörden zu Personen verbessert, die keine Feuerwaffen haben dürfen.

Das "Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen" tritt auf den 1. Juli 2016 in Kraft. Damit wird der Informationsaustausch zwischen Behörden über Waffenbesitzer, die sich selbst oder andere gefährden könnten, deutlich verbessert. Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für die Verbindung der kantonalen Waffenregister geschaffen. Neu können Polizeibehörden mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonale Waffenregister als auch die vom Bundesamt für Polizei fedpol geführte Waffeninformationsplattform ARMADA konsultieren. Damit muss eine kantonale Behörde nicht mehr jede einzelne kantonale Behörde anfragen, ob eine Person oder eine Feuerwaffe bei ihnen registriert ist.

Neu werden zudem die kantonalen Waffenbüros und die bei der Armee für die Waffenabgabe und Waffenrücknahme verantwortlichen Behörden aktiv über neue Einträge in der Waffeninformationsplattform ARMADA informiert. Darin verzeichnet sind Angaben über die Verweigerung und den Entzug von Bewilligungen sowie die Abnahme von Feuerwaffen.
Der Bundesrat hat zudem die Teilrevision der Waffenverordnung verabschiedet, die das Gesetz auf Verordnungsstufe umsetzt. Diese Anpassungen enthalten zusätzliche Vorschriften wie zum Beispiel über die zulässige Länge von Dolchklingen oder das Verbot von Munition für Faustfeuerwaffen mit hoher Penetrationsleistung, da diese Schutzwesten der Polizei zu durchschlagen vermag.

Anpassungen erfährt auch die Strafprozessordnung: Sie sieht neu vor, dass die Staatsanwaltschaft oder das Gericht künftig die Armee über Personen informiert, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten. Diese Meldung soll einen allfälligen Missbrauch der Militärwaffe verhindern.


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