Schweiz soll sich am europäischen Fonds für innere Sicherheit beteiligen

Bern, 03.06.2016 - Nach dem Willen des Bundesrats soll sich die Schweiz am europäischen Fonds für die innere Sicherheit (ISF) beteiligen. Der Fonds trägt dazu bei, die Effizienz der Grenzkontrollen und damit den Schutz der Schengen-Aussengrenzen zu verbessern. Er unterstützt jene Staaten, die aufgrund ihrer geographischen Lage hohe Kosten für den Schutz der Aussengrenzen tragen und ist damit ein wichtiges Solidaritätsinstrument. Der Bundesrat hat heute die Botschaft verabschiedet.

Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen oder wegen bedeutender internationaler Flughäfen auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen, werden künftig über den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) unterstützt. Der Fonds soll einerseits dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern und die illegalen Einreisen zu verringern. Andererseits soll er Mittel bereitstellen, um reguläre Einreisen zu erleichtern und zu beschleunigen. Der Fonds ist das Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds, an dem sich die Schweiz ab 2009 beteiligte und der Ende 2013 ausgelaufen ist.

Der Finanzbedarf des Fonds wurde für den Zeitraum 2014–2020 auf 2,76 Milliarden Euro veranschlagt. Darin sind die Beiträge der an Schengen assoziierten Staaten noch nicht enthalten, sie werden die Mittel des Fonds noch erhöhen. Über die sieben Jahre Laufzeit des Fonds wird sich die Schweiz voraussichtlich mit durchschnittlich 20 Millionen Franken pro Jahr beteiligen.

Ihrerseits wird die Schweiz aus dem Fonds über die gesamte Laufzeit hinweg insgesamt Zuweisungen von rund 20 Millionen Franken für nationale Massnahmen erhalten. Diese Gelder sollen insbesondere für Projekte, die zum Schutz der Schengen-Aussengrenzen der Schweiz beitragen, eingesetzt werden. So sind beispielsweise Investitionen in die Infrastruktur bei Grenzübergängen an den Flughäfen geplant. Die Teilnahme am Fonds wird bei den Kantonen zu keinem Mehraufwand führen.

Genehmigung durch die Bundesversammlung

Zur Beteiligung der Schweiz am Fonds wurde vom 4. November 2015 bis zum 15. Februar 2016 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer befürwortet eine solche Beteiligung. Sie ist der Ansicht, dass die Verantwortung für die Stärkung der Aussengrenzen, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Lage im Migrationsbereich, von allen Schengen-Staaten gemeinsam getragen werden sollte.

Zur Regelung ihrer Beteiligungsrechte und -pflichten, insbesondere was die Finanzbeiträge anbelangt, wird die Schweiz, so wie die weiteren assoziierten Staaten (Norwegen, Island und Liechtenstein), mit der EU eine Zusatzvereinbarung abschliessen. Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung durch das Parlament. Die Schweiz wird sich voraussichtlich ab 2019 am Fonds beteiligen können.


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