Die neuen Verordnungen zur Filmförderung treten am 1. Juli 2016 in Kraft

Bern, 01.06.2016 - Im Rahmen der Umsetzung der Kulturbotschaft 2016 - 2020 sind neue Verordnungen zur Förderung des Schweizer Filmschaffens publiziert worden. Diese treten am 1. Juli 2016 in Kraft. Sie enthalten insbesondere die Bestimmungen zur neuen Filmstandortförderung und stärken die internationale Präsenz des Filmschaffens im Ausland.

Am 1. Juli 2016 treten zwei neue Departementsverordnungen zur Filmförderung in Kraft. Die Verordnung des EDI zur Filmförderung (FIFV) regelt die nationalen Fördervoraussetzungen für Projektbeiträge sowie die Förderung von filmkulturellen Institutionen wie Filmfestivals oder das Schweizer Filmarchiv. Die FIFV enthält neben den Verfahrensregeln für die Ausrichtung von Projektbeiträgen insbesondere die Bestimmungen zur neuen Standortförderung FiSS in der Schweiz, die im Rahmen der Kulturbotschaft 2016-2020 eingeführt worden ist. Bei den Förderkriterien wurden erstmals genderspezifische Kriterien aufgenommen. Bei gleicher Qualität können für die nächsten Jahre Projekte von Frauen bevorzugt werden.

Die zweite Verordnung (IPFiV) regelt die internationale Präsenz des Schweizer Filmschaffens im Ausland. Dazu gehören insbesondere die MEDIA Ersatzmassnahmen. Diese waren 2014 im Zuge der Nichtteilnahme der Schweiz an den europäischen Filmförderprogrammen der EU (MEDIA-Programm) zum Ausgleich der grössten finanziellen Nachteile eingeführt worden. Neu können im Rahmen der MEDIA Ersatzmassnahmen auch "Slates" oder Projektpakete mit internationaler Ausrichtung gefördert werden. Weiter stärkt diese neue Verordnung die Exportförderung und die Präsenz von Schweizer Filmen an internationalen Festivals.

Für die Umsetzung der Filmförderung ist das Bundesamt für Kultur BAK zuständig. Mit der Umsetzung der Promotion des Schweizer Films im Ausland ist wie bisher die Stiftung "Swiss Films" beauftragt. Die Umsetzung der MEDIA Ersatzmassnahmen wurde an den Verein "Creative Europe - MEDIA Desk Suisse" übertragen.

Die Unterstützungsbeiträge des FiSS werden ausgeschrieben und können ab sofort beim BAK eingereicht werden. 

Zur Erinnerung: Verordnungen zur Umsetzung der Kulturbotschaft 2016–2020
Die für die Jahre 2016 bis 2020 in der Kulturbotschaft vorgesehenen Massnahmen werden in Departementsverordnungen festgelegt. Die Verordnungen zur Verlagsförderung, zum Programm «jugend+musik» und zur Stärkung der kulturellen Teilhabe gelten seit dem 1. Januar 2016. Heute, am 1. Juni 2016, tritt die revidierte Verordnung über das Förderungskonzept für Schweizer Preise, Schweizer Grand Prix und Ankäufe in Kraft. Am 1. Juli 2016 folgen zwei Verordnungen zur Filmförderung. In den nächsten Monaten werden auch die revidierten Verordnungen in den Bereichen Organisationen von professionellen Kulturschaffenden und von kulturell tätigen Laien, Leseförderung, kulturelle Anlässe und Projekte, musikalische Bildung sowie Museen und Sammlungen in Kraft gesetzt.


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