Vernehmlassung für Güterverkehrsvorlage ist eröffnet worden

Bern, 17. Juli 2006, 17.07.2006 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommuni-kation (UVEK) hat die Vernehmlassung für die Güterverkehrsvorlage eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Oktober 2006. Der Bundesrat hatte am 5. Juli das UVEK beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen und be-schlossen, drei Varianten für die Fortsetzung der Verlagerungspolitik im al-penquerenden Güterverkehr zur Diskussion zu stellen.

Ziele und Massnahmen der Verlagerungspolitik sind seit 1999 im Güterverkehrsgesetz festgelegt. Dieses Gesetz ist bis Ende 2010 befristet und verpflichtet den Bundesrat, der Bundesversammlung bis spätestens 2006 ein Ausführungsgesetz zum Alpenschutzartikel der Bundesverfassung zu unterbreiten.

Nun wurde das künftige Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG) mit drei möglichen Varianten den Kantonen, interessierten Parteien und Verbänden zur Vernehmlassung zugestellt. Die erste Variante verlangt bis 2017 finanzielle Mittel im bisherigen Umfang, die zweite geht von gekürzten Mitteln bis 2017 aus. Als dritte Variante wird ein beschleunigter Ausbau der Rollenden Landstrasse zur Diskussion gestellt. Alle Varianten streben die Einführung einer Alpentransitbörse an.

Die Güterverkehrsvorlage enthält daneben auch Revisionen des Transportrechts im Schienengüterverkehr, der Anschlussgleisgesetzgebung sowie der Eisenbahnhaftpflicht. Diese Anpassungen sollen die Schiene effizienter machen und so ebenfalls einen Beitrag zur Verlagerung leisten.

Ausführliche Informationen finden Sie in den Vernehmlassungsunterlagen und der UVEK-Medienmitteilung vom 5. Juli 2006.


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Kontakt/Rückfragen: Presse- und Informationsdienst UVEK, 031 322 55 11



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