Sanktionen gegenüber Côte d’Ivoire werden aufgehoben

Bern, 25.05.2016 - Der Bundesrat hat aufgrund der UNO-Sicherheitsratsresolution 2283 (2016) vom 28. April 2016 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Côte d’Ivoire aufgehoben. Die Massnahmen umfassten ein Teilembargo für Rüstungsgüter sowie Finanz- und Reisesanktionen. Die Aufhebung der Verordnung tritt am 25. Mai 2016 um 18.00 in Kraft.

Als Reaktion auf einen missglückten Putschversuch gegen die Regierung von Laurent Gbagbo vom 19. September 2002 und dem anschliessenden   Ausbruch des Bürgerkrieges  erliess der Bundesrat am 19. Januar 2005 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Côte d’Ivoire. Damit setzte er die Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats um. Die Verordnung und deren Anhang wurden aufgrund der politischen Entwicklungen mehrmals angepasst. So wurden Ende 2014 die Massnahmen betreffend den Handel von Rohdiamanten aus Côte d’Ivoire aufgehoben. Seither sah die Verordnung lediglich noch ein Teilembargo für Rüstungsgüter sowie Reiseverbote und die Sperrung von Geldern vor.

Die politische Entspannung  und der ordnungsgemässe Ablauf der Präsidentschaftswahl vom 25. Oktober 2015 haben den UNO-Sicherheitsrat dazu bewogen, die verbleibenden Sanktionen gegen Côte d’Ivoire mit der Resolution 2283 (2016) aufzuheben. Auf dieser Grundlage beschloss der Bundesrat die Aufhebung der Verordnung per 25. Mai 2016.


Adresse für Rückfragen

Antje Baertschi, Leiterin Kommunikation, SECO
Tel. 058 463 52 75



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-61883.html