Bundesrat will öffentliche Urkunden in elektronischer Form

Bern, 25.05.2016 - Der Bundesrat will die Digitalisierung und die elektronische Archivierung in der öffentlichen Beurkundung prioritär vorantreiben. Heute hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2017 einen Gesetzesentwurf und eine Botschaft zuhanden des Parlaments zu erarbeiten.

Die öffentliche Beurkundung dient dem Schutz der Parteien bei wichtigen Rechtsgeschäften, der Beweissicherung und der Schaffung klarer Verhältnisse. Zu nennen sind beispielsweise der Ehevertrag, das Testament oder der Vorsorgeauftrag. Heute muss das Original der Urkunde - in einigen Kantonen auch als Urschrift bekannt - als Papierdokument zum Beispiel bei einem Notar beurkundet werden. Aufgrund der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen hat der Bundesrat bereits in der Vernehmlassungsvorlage im Dezember 2012 vorgeschlagen, das Original der öffentlichen Urkunde künftig auch in elektronischer Form erstellen zu können. Diese Weiterentwicklung des Beurkundungsrechts ist von den meisten Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst worden. Die Zulassung des elektronischen Originals verlangt zudem eine elektronische Hinterlegung in einem Register. So kann sichergestellt werden, dass die öffentliche Urkunde jederzeit verfügbar ist und deren Verbindlichkeit überprüft werden kann.

Die elektronische öffentliche Beurkundung und deren Archivierung entsprechen einem Bedürfnis der Schweizer Wirtschaft und schaffen Rechtssicherheit. Der Bundesrat will diese Neuerungen einführen, um mit der fortschreitenden Digitalisierung in der Gesellschaft Schritt zu halten. Um diese Neuerungen prioritär vorantreiben zu können, koppelt er sie von weiteren Punkten der ursprünglichen Vorlage ab. Der Bundesrat prüft die interkantonale Anerkennung der öffentlichen Urkunde im Bereich der Liegenschaftsgeschäfte und die gesetzliche Verankerung von bundesrechtlichen Mindestanforderungen an die öffentliche Beurkundung vertieft. Beide Bereiche sollen allenfalls Gegenstand eines zweiten Gesetzgebungsprojektes werden.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-61870.html