Die Schweiz verstärkt ihr Dispositiv gegen Potentatengelder

Bern, 25.05.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (SRVG) und die entsprechenden Verordnungen auf den 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Die Schweiz stärkt damit den innerstaatlichen Rechtsrahmen, um die Problematik der Potentatengelder bis zu deren Rückerstattung umfassend zu regeln.

Das SRVG wurde im Dezember 2015 vom Parlament genehmigt. Es findet Anwendung in Fällen, in denen sich führende Persönlichkeiten im Ausland unrechtmässig bereichern, indem sie sich durch Korruption oder andere Verbrechen Vermögenswerte aneignen und diese auf andere Finanzplätze verschieben. Das Gesetz regelt die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Potentatengeldern in denjenigen Fällen, welche nicht auf der Grundlage des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen gelöst werden können. Es sieht auch gezielte Massnahmen vor, um den Herkunftsstaat in seinen Bemühungen um Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte zu unterstützen, insbesondere durch juristische Unterstützung oder die Entsendung von Experten. Die gewählte Lösung erlaubt die vorsorgliche Sperrung von Vermögenswerten zur Unterstützung einer allfälligen Rechtshilfezusammenarbeit. In Fällen, wo das Rechtshilfeverfahren definitiv nicht zum Erfolg führt, kann der Bundesrat das im SRVG vorgesehene Einziehungs- und Rückerstattungsverfahren einleiten.

Die Verordnungen über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Tunesien (Tunesien-Verordnung), Ägypten (Ägypten-Verordnung) und der Ukraine (Ukraine-Verordnung) regeln die vorsorgliche Sperrung von Vermögenswerten der früheren Präsidenten Ben Ali, Mubarak und Janukowitsch sowie der Personen aus ihrem Umfeld. Diese Verordnungen stützen sich neu auf das SRVG und nicht mehr wie früher direkt auf die Bundesverfassung. Das Gesetz erhöht die Transparenz, die Berechenbarkeit und die Rechtssicherheit im Bereich der Potentatengelder. Die drei genannten vorsorglichen Sperrungen laufen am 18. Januar 2017, bzw. am 10. Februar 2017 und am 27. Februar 2017 aus. Kurz vor Ablauf der Sperrfristen wird der Bundesrat eine allfällige Verlängerung im Rahmen der vom SRVG festgelegten Grenzen im Einzelfall prüfen.

Neben der Änderung der drei Verordnungen zu Tunesien, Ägypten und der Ukraine erfordert das SRVG auch einige technische Anpassungen der Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (MGwV). Die Verordnungen werden ebenfalls am 1. Juli 2016 in Kraft treten. Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erhält mit dem SRVG neu die Befugnis, Meldungen über Vermögenswerte von ausländischen politisch exponierten Personen entgegenzunehmen, welche unter eine vom Bundesrat angeordnete Sperre fallen. Damit wird eine zentrale Anlaufstelle (guichet unique) geschaffen.

Die Schweiz verfügt über langjährige Erfahrung mit der Rückführung von Potentatengeldern (Asset Recovery) und hat in diesem Bereich konkrete Ergebnisse erzielt. Sie hat in den letzten 15 Jahren insgesamt 1,8 Milliarden Franken zurückerstattet; das ist mehr als jeder andere Finanzplatz. Die proaktive Politik der Schweiz im Asset-Recovery-Bereich ist international anerkannt. Gestützt auf die Aussenpolitische Strategie 2016–2019 wird die Schweiz ihre Bemühungen zur Rückerstattung von Vermögenswerten politisch exponierter Personen entschlossen weiterführen.


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