Zuschlag für neues System für die amtlichen Publikationen des Bundes erteilt

Bern, 24.05.2016 - Im Rahmen einer öffentlichen Beschaffung hat das Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen (KAV) der Bundeskanzlei den Zuschlag für ein neues Produktions- und Publikationssystem der amtlichen Veröffentlichungen des Bundes erteilt. Zuschlagsempfänger ist die Firma European Dynamics SA, Athen, Griechenland. Mit dem Zuschlag kann die Bundeskanzlei das bestehende, technologisch veraltete System ablösen und eine langfristige Nachfolgelösung aufbauen. Zu den amtlichen Publikationen gehören u.a. das Bundesblatt (BBl), die Amtliche Sammlung (AS) und die Systematische Rechtssammlung (SR).

Das Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen (KAV) der Bundeskanzlei begleitet und unterstützt die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung von den ersten Entwürfen bis zur Beschluss- und Produktionsreife von amtlichen Publikationen mit einem workflowbasierten Produktions- und Publikationssystem. Dieses wird den gesetzlichen und technologischen Anforderungen nicht mehr gerecht. Am 13. November 2015 hat das KAV daher auf SIMAP (www.simap.ch) die Beschaffung einer wirtschaftlich günstigen Nachfolgelösung lanciert.

Die Ausschreibung gliederte sich in einen Grundauftrag und Optionen, wovon die Anbieter sowohl die Grundleistungen als auch die Optionen als Gesamtleistung offerieren mussten. Das Gesamtvolumen des am 23.05.2016 erteilten Zuschlags beläuft sich auf knapp 10 Millionen Franken, wovon 1 Million Franken die Umsetzung des Grundauftrags und knapp 9 Millionen Franken optional über 16 Jahre zu beziehende Leistungen umfassen. Darin enthalten sind auch Leistungen für Support, Wartung, Weiterentwicklung und Schulung.

Das beste Angebot wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt Bauten und Logistik (BBL) durch eine Evaluation mittels Punktevergabe ermittelt. Die Firma European Dynamics SA hat einerseits das Angebot mit dem tiefsten Preis eingereicht, anderseits auch bei den Qualifikationskriterien in allen Bereichen eine hohe Punktzahl erreicht. Damit hat der Zuschlagsempfänger gesamthaft die höchste Punktzahl im Vergleich zu den Mitbewerbern erreicht.

Nach Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesverwaltungsgericht wird das KAV zusammen mit dem Zuschlagsempfänger und der Unterstützung des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) den Grundauftrag umsetzen. Danach steht es der Bundeskanzlei offen, gemäss der vertraglichen Vereinbarungen weitere Leistungen zu beziehen.


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