Bundesrat will Diskriminierungsschutz punktuell stärken
Bern, 25.5.2016 - Grundsätzlich bietet das Schweizer Recht genügend Schutz vor Diskriminierung. Lücken gibt es jedoch insbesondere im privatrechtlichen Bereich sowie speziell bei homosexuellen, trans- und intersexuellen Menschen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat, nachdem er von der Studie zum Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) Kenntnis genommen hat. In seinem am Mittwoch verabschiedeten Bericht zum Diskriminierungsschutz hält er fest, welche Empfehlungen des SKMR vertieft zu prüfen sind. Viele davon werden bereits im Rahmen laufender Projekte berücksichtigt.