Bundesrat will Diskriminierungsschutz punktuell stärken

Bern, 25.05.2016 - Grundsätzlich bietet das Schweizer Recht genügend Schutz vor Diskriminierung. Lücken gibt es jedoch insbesondere im privatrechtlichen Bereich sowie speziell bei homosexuellen, trans- und intersexuellen Menschen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat, nachdem er von der Studie zum Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) Kenntnis genommen hat. In seinem am Mittwoch verabschiedeten Bericht zum Diskriminierungsschutz hält er fest, welche Empfehlungen des SKMR vertieft zu prüfen sind. Viele davon werden bereits im Rahmen laufender Projekte berücksichtigt.

Im Auftrag der Bundesverwaltung hat das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) eine Studie über den Zugang zur Justiz bei Diskriminierungsfällen in der Schweiz erstellt. Die darin festgehaltenen Ergebnisse und Empfehlungen wurden von einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe geprüft. Der Bericht des Bundesrates zum Diskriminierungsschutz zeigt nun auf, welche Vorschläge weiter zu verfolgen sind.

Der Bericht hält fest, dass das geltende Recht sowie die darauf abgestützte Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen einen ausreichenden Schutz vor Diskriminierung gewährleisten und die bestehenden Instrumente es ermöglichen, sich gegen Diskriminierungen zu wehren. Das Diskriminierungsverbot ist auf Verfassungsstufe verankert und Gesetze wie das Gleichstellungsgesetz und das Behindertengleichstellungsgesetz gehen direkt auf die Besonderheiten der entsprechenden Diskriminierungsarten ein. Weitere Schutzbestimmungen gibt es im Privatrecht und im Strafrecht. Namentlich im Bereich des Privatrechts bestehen allerdings noch Lücken.

Mehr Schutz für Homo-, Trans- und Intersexuelle

Sowohl im Bereich der gleichgeschlechtlichen Paare als auch bei trans- und intersexuellen Menschen bestehen gemäss SKMR-Studie grosse Defizite beim Schutz vor Diskriminierung. In Zusammenhang mit einer Parlamentarischen Initiative wird eine Ausweitung des Antirassismusartikels im Strafgesetzbuch (Art. 261bis StGB) auf die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in Betracht gezogen. Weiter prüft der Bundesrat aufgrund parlamentarischer Vorstösse bereits, ob und in welcher Art die Eintragung der Partnerschaft als Rechtsinstitut ausserhalb der Ehe auch unabhängig von der Geschlechterzusammensetzung möglich ist. Zudem soll ein einfaches Verfahren für die Änderung des Geschlechts im Zivilstandsregister auf Gesetzesstufe eingeführt werden.

Verfahrenshindernisse reduzieren

Mängel beim Diskriminierungsschutz stellt die SKMR-Studie weiter in Gerichtsverfahren fest. Die geringe Zahl der Gerichtsfälle deutet darauf hin, dass die existierenden Schutzmöglichkeiten den Betroffenen entweder nicht bekannt und insbesondere aufgrund verfahrensrechtlicher Hindernisse teilweise zu wenig effektiv sind. Hier will der Bundesrat beispielsweise prüfen, ob die Gerichtskosten bei Diskriminierungsfällen reduziert werden können. Weiter sei es die Aufgabe von Bund und Kantonen, die Beteiligten auf die Schutz- und Beratungsmöglichkeiten bei Diskriminierungsfällen aufmerksam zu machen.


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