Julio Rocha an die USA ausgeliefert

Bern, 18.05.2016 - Julio Rocha, ehemaliger Präsident des Fussballverbandes von Nicaragua, ist heute an die USA ausgeliefert worden. Zwei US-amerikanische Polizeibeamte haben ihn in Zürich übernommen und auf dem Flug nach New York begleitet. Damit sind nun alle neun FIFA-Funktionäre, die letztes Jahr in Zürich verhaftet worden waren, ausgeliefert worden.

Die Mehrheit der am 27. Mai und 3. Dezember 2015 in Zürich verhafteten FIFA-Funktionäre stimmte der Auslieferung an die USA (Jeffrey Webb, José Maria Marin, Juan Angel Napout und Alfredo Hawit) bzw. an Uruguay (Eugenio Figueredo) zu. Eduardo Li akzeptierte den Auslieferungsentscheid des Bundesamtes für Justiz (BJ) durch den Rückzug seiner Beschwerde. In drei Fällen (Rafael Esquivel, Costas Takkas und Julio Rocha) stützte das Bundesstrafgericht die Entscheide des BJ vollumfänglich, in einem Fall (Rocha) bestätigte auch das Bundesgericht die Auslieferung an die USA. Beide Gerichte hielten namentlich fest, dass die durch die Schmiergeldzahlungen verursachten Wettbewerbsverzerrungen auch in der Schweiz gemäss Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb strafbar wären, und bejahten die Strafhoheit der USA.

Rechtshilfeverfahren noch im Gang

Während im Fall FIFA die Auslieferungsverfahren abgeschlossen sind, ist das Rechtshilfeverfahren noch im Gang. Gestützt auf ein US-Rechtshilfeersuchen vom 6. März 2015 sowie vier ergänzende Ersuchen hat das BJ umfangreiche Bankunterlagen erheben lassen. Ursprünglich handelte es sich um Unterlagen zu rund 50 Konten auf zehn verschiedenen Banken, über welche Bestechungsgelder an die hochrangigen FIFA-Funktionäre geflossen sein sollen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens erhob das BJ zusätzliche Unterlagen einer noch nicht abschliessend bezifferbaren Anzahl weiterer Konten.

Gestützt auf acht Teil-Schlussverfügungen, die nicht angefochten wurden, hat das BJ den US-Behörden seit Ende Dezember 2015 fortlaufend Bankunterlagen übergeben können. In drei Fällen war zudem eine vereinfachte Ausführung möglich, weil die Konteninhaber der Übergabe der Unterlagen zustimmten. Zwei Teil-Schlussverfügungen wurden vor Bundesstrafgericht angefochten. 16 weitere Teil-Schlussverfügungen sind noch nicht rechtskräftig. Sollte die 30-tägige Beschwerdefrist unbenutzt ablaufen, wird das BJ im Juni den US-Behörden weitere umfangreiche Bankunterlagen übergeben können und damit die US-Rechtshilfeersuchen zu weit über der Hälfte vollzogen haben. Weitere Teil-Schlussverfügungen sind in Vorbereitung; möglich sind auch weitere vereinfachte Ausführungen.

Gelder bleiben gesperrt

Gestützt auf die US-Rechtshilfeersuchen hat das BJ auf 13 Bankkonten rund 80 Mio. USD gesperrt. Diese Gelder bleiben bis zum Abschluss des Rechtshilfeverfahrens gesperrt. In einem zweiten Schritt können die US-Behörden gestützt auf einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Einziehungsentscheides eines US-Gerichts um die Herausgabe dieser Vermögenswerte ersuchen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-61742.html