Bundesrat beantragt dem Parlament 13,2 Milliarden Franken für die Bahninfrastruktur

Bern, 18.05.2016 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament für die Finanzierung der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 insgesamt 13,2 Milliarden Franken. Den Betreibern der Bahnen stehen dadurch wesentlich mehr Mittel zur Verfügung als mit dem bisherigen Zahlungsrahmen. Der Bundesrat trägt damit den gestiegenen Kosten des Substanzerhalts und dem höheren Verkehrsaufkommen Rechnung. Zudem ermöglicht er die behindertengerechte Gestaltung weiterer Bahnhöfe und kleinere Ausbauten. Das Geld stammt aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) des Bundes.

Die Vorlage für die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 ist in der Anhörung grösstenteils auf ein positives Echo gestossen. Für die Finanzierung der Bahninfrastruktur will der Bundesrat in den nächsten vier Jahren insgesamt 13,2 Milliarden Franken zur Verfügung stellen. Damit werden jene Kosten gedeckt, welche die Einnahmen aus den Trassenpreisen übersteigen. 7,6  der 13,2 Milliarden Franken sind für die Leistungsvereinbarung 2017–2020 mit der SBB eingeplant. 4,9 Milliarden sind für die Leistungsvereinbarungen mit den Privatbahnen bestimmt. 0,2 Milliarden Franken sind als Optionen vorgesehen. Damit können bei Bedarf zusätzliche Mittel an die Bahnen ausbezahlt werden. Weitere 0,5 Milliarden sind als Reserve für unvorhersehbare Ausgaben eingestellt, wie zum Beispiel grössere Schäden durch Naturereignisse oder allfällige Mehraufwendungen für die Fahrbahn. Der Bundesrat hat dazu heute die Botschaft ans Parlament verabschiedet.

Die Ausgaben für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur werden neu vollumfänglich aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes finanziert. Dieser wurde mit dem Ja von Volk und Ständen zur Vorlage über Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) 2014 geschaffen und ist seit Anfang 2016 operativ. Mit FABI ist eine langfristige Finanzierung der Bahninfrastruktur sichergestellt.

Der Bund erwartet von den Bahnen, dass sie die Bahninfrastruktur so betreiben und erhalten, dass diese den Erfordernissen des Personen- und Güterverkehrs entspricht und der Verkehr sicher und zuverlässig abgewickelt werden kann. Explizite Ziele sind - wie in den bisherigen Leistungsvereinbarungen - die Gewährleistung der Sicherheit sowie der Leistungsfähigkeit des Netzes, eine optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten, eine stärkere internationale Harmonisierung ("Interoperabilität") sowie ein effizienter Umgang mit den verfügbaren Ressourcen.

Mit dem Zahlungsrahmen 2017–2020 und mit der im Rahmen von FABI beschlossenen Anpassung des Trassenpreissystems ab 2017 stehen den Betreibern des Eisenbahnnetzes gegenüber den Jahren 2013–2016 für die Erreichung dieser Ziele jährlich bis zu 700 Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung. Damit wird der Mehrbedarf beim Substanzerhalt finanziert. Dieser resultiert unter anderem aus dem höheren Verkehrsaufkommen. Die zusätzlichen Mittel tragen ausserdem dazu bei, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes und einzelne, kleinere und mittlere Ausbauprojekte bei SBB und Privatbahnen umgesetzt werden können, zum Beispiel der neue Albulatunnel, der Ausbau der Bahnhöfe Altdorf, Weinfelden und Givisiez sowie die Fertigstellung des neuen Rosshäuserntunnels.

Die umfangreicheren Ausbauprojekte, welche im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Grossprojekte realisiert werden, können trotz der gestiegenen Kosten für die bestehende Bahninfrastruktur wie geplant realisiert werden. Für den Ausbauschritt 2030 plant das BAV unverändert mit Investitionen in der Grössenordnung von sieben bis zwölf Milliarden Franken. Die entsprechende Botschaft soll im Jahr 2018 dem Parlament überwiesen werden.

Mit der Vorlage zur Finanzierung der Bahninfrastruktur 2017-2020 informiert der Bundesrat das Parlament auch erstmals und vertieft über den Anlagenzustand sowie die Belastung und Auslastung der Eisenbahninfrastruktur. Insgesamt ist die Bahninfrastruktur bei hoher Belastung in einem guten Zustand.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Informationen
+41 58 462 36 43
presse@bav.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-61728.html