Bundesrat legt Bericht zum Folgerecht vor

Bern, 11.05.2016 - Mit der Einführung eines sogenannten Folgerechts würden bildende Künstlerinnen und Künstler am Erlös aus dem Weiterverkauf ihrer Werke aus dem Kunsthandel beteiligt. Der Bundesrat hat zu dem Thema heute einen Bericht verabschiedet, mit dem er ein Postulat von Ständerat Luginbühl erfüllt. Der Bericht legt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten des Folgerechts dar und analysiert die wirtschaftlichen Auswirkungen.

Der Bericht zeigt auf, dass die mit dem Folgerecht angestrebten Ziele einer breiten individuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Besserstellung der Kunstschaffenden nicht erreicht werden können. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass bis auf weiteres auf eine Einführung des Folgerechts verzichtet werden soll. Die Erfahrungen in den anderen Staaten sowie die Entwicklungen auf internationaler Ebene, insbesondere die anlaufenden Diskussionen im Ständigen Ausschuss für Urheber- und verwandte Schutzrechte der Weltorganisation für geistiges Eigentum, sollen jedoch weiterverfolgt werden. Der Bundesrat schliesst nicht aus, dass er die Situation zu einem späteren Zeitpunkt neu beurteilen wird.

Bericht erfüllt ein Postulat Luginbühl

Mit Postulat vom 5. Dezember 2013 forderte Ständerat Luginbühl (13.4083) den Bundesrat auf, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Lösungen möglich sind, dass die schweizerischen bildenden Künstlerinnen und Künstler beim Weiterverkauf ihrer Werke durch den Kunsthandel einen prozentualen Anteil am Erlös des Weiterverkaufs ausbezahlt erhalten.

Seit das Folgerecht 1920 in Frankreich seinen Anfang nahm, haben zahlreiche Länder, unter anderem alle Mitgliedstaaten der EU, nicht aber die zwei grössten Kunsthandelsplätze USA und China, Folgerechtsregelungen eingeführt. Der vom Bundesrat veröffentlichte Bericht zeigt Möglichkeiten der inhaltlichen Ausgestaltung auf und setzt sich mit den zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen eines Folgerechts auseinander. Die Analyse führt zum Schluss, dass das Folgerecht die Erwartungen kaum wird erfüllen können. Die Zahlen aus der EU zeigen, dass nur sehr wenige Personen, vorwiegend wirtschaftlich ohnehin erfolgreiche Künstlerinnen und Künstler sowie deren Erben von einer solchen Regelung profitieren würden.


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